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Elternunterhalt


Elternunterhalt

Mit zunehmender Häufigkeit wenden sich Sozialhilfeträger an die Kinder pflegebedürftiger Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht für die Begleichung der Pflegekosten ausreicht. In diesen Fällen können deren Kinder verpflichtet sein, für die Versorgung der Eltern aufzukommen. Das gilt jedoch nur, sofern die Kinder leistungsfähig sind. Liegt das monatliche Einkommen der Kinder auch nach Abzügen über einer festgelegten Freigrenze, werden sie an den Kosten für die Pflege der Eltern beteiligt. Den Sozialträgern unterlaufen oftmals Fehler bei der Berechnung.

Alle Artikel zum Thema "Elternunterhalt"

Pflege: Kinder haften für ihre Eltern

Immer öfter werden erwachsene Kinder herangezogen, um den Ämtern die Kosten der Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern zu erstatten. Lesen Sie hier, wie Sie sich im Fall der Forderung von Elternunterhalt verhalten sollten.

(Nachehelicher) Unterhalt und Erwerbs-/Arbeits­losigkeit

Wer nach der Scheidung arbeitslos ist, kann unter Umständen Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit vom Ex-Partner verlangen. In anderen Fällen wird der unterhaltspflichtige Partner arbeitslos. Dann stellt sich die Frage, ob er weiterhin Unterhalt zahlen muss.