Berechnung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung
Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich zwischen den Vermögen der Ehepartner im Falle einer Scheidung. Wir erklären die Voraussetzungen des Zugewinnausgleichs und zeigen, wie man ihn berechnet.
Der Zugewinnausgleich regelt den Ausgleich des Vermögenszuwachses (während einer Ehe oder Lebenspartnerschaft) von Eheleuten oder Lebenspartnern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Wenn die Eheleute oder Lebenspartner keinen notariellen Ehevertrag geschlossen haben, leben diese nach § 1363 BGB automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dadurch bleibt das Vermögen der Eheleute während der Ehezeit grundsätzlich getrennt. Das gilt auch für das Vermögen, das während der Ehe/Lebenspartnerschaft erwirtschaftet wird. Erst bei Scheidung oder Tod eines der Eheleute ist der Ausgleich des Zugewinns durchzuführen. Davon ausgenommen ist jedoch das sogenannte „Sondervermögen“, das der jeweilige Partner durch Erbschaften, Schenkungen oder explizit zur persönlichen Verwendung bekommen hat. Es wird wie vorpartnerschaftliches Vermögen behandelt und ist daher wie dieses nicht auszugleichen. Im Scheidungsverfahren wird der Zugewinnausgleich nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt. Die Beteiligten können sich jedoch im Vorfeld außergerichtlich einigen.
Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich zwischen den Vermögen der Ehepartner im Falle einer Scheidung. Wir erklären die Voraussetzungen des Zugewinnausgleichs und zeigen, wie man ihn berechnet.
Im Scheidungsverfahren wird durch den Zugewinnausgleich der eheliche Vermögenszuwachs geteilt. Das gilt aber regelmäßig nicht für Schenkungen und Erbschaften.
Eine gemeinsame Immobilie wirft im Fall einer Scheidung viele Fragen auf. Wir erklären, was mit dem Haus passiert und welche Alternativen es zum Verkauf gibt.
Um dem Zugewinnausgleich nach einer Scheidung zu entgehen, gilt die Gütertrennung immer noch als die optimale und einzige Lösung. Zu Unrecht, wie der Beitrag zeigt!
Die Eigentums- und Vermögenssituation eines Paares ändert sich nach der Eheschließung. Anders als bei der Gütergemeinschaft verschmilzt das Eigentum von Mann und Frau bei der Zugewinngemeinschaft nicht zu einer gemeinsamen Vermögensmasse, sondern bleibt getrennt. Welche Rechte und Pflichten sind mit einer Zugewinngemeinschaft verbunden?
Eine gemeinsame Immobilie muss trotz Scheidung nicht unbedingt verkauft werden: Wir erklären, wann die Realteilung eine gute Alternative ist und wie sie umgesetzt wird.
Wird bei der Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt, muss zuvor der in der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs beider Ehepartner festgestellt werden. Auch Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen zählen zum Vermögen.
Doch wie ist deren Wert zu bestimmen? Wir erläutern die verschiedenen Verfahren zur Unternehmensbewertung beim Zugewinnausgleich.
Meist fällt schon der Entschluss zur Scheidung nicht leicht. Leider wird es bei der anschließenden Vermögensauseinandersetzung nicht weniger kompliziert. Zum Glück gibt es einige rechtliche Regelungen, die Streitigkeiten entgegenwirken sollen.