Der BGH hat mit seinem Urteil vom 10.11.2011 die Rechte der sogenannten Scheinväter gestärkt. Väter, die Unterhalt zahlen oder gezahlt haben und sich bzgl. ihrer Vaterschaft unsicher sind, sollten jetzt tätig werden.
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Einer unserer Schwerpunkte ist die Durchführung von Scheidungsverfahren. Hier hat die Kanzlei bereits jahrelange Erfahrung, die auch durch den Fachanwaltstitel von Frau RA Hasselbach nachgewiesen ist. Bei der Durchführung von Scheidungsverfahren achten wir darauf, dass wir Sie bestmöglich beraten und …
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