Kanzlei Hasselbach – Rechtsanwälte in Köln und Groß-Gerau
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt Ihres Vertrauens, der Sie umfassend und kompetent in allen Rechtsfragen berät? Dann sind Sie bei uns richtig!
Unsere Schwerpunkte liegen auf den Gebieten Familien-, Arbeits- und Verkehrsrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht, sodass wir Ihnen auch in Miet- und Reiseangelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Unser weitläufiges Tätigkeitsfeld korrespondiert mit einer ebenso breit gefächerten überregionalen Klientel.
Wir sind sehr darauf bedacht, durch Verhandlungsgeschick und beratende Dienste eine möglichst schnelle und unkomplizierte Lösung zu finden, um bereits im Vorfeld Prozesse zu vermeiden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.
Sollte dennoch die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertreten wir sie gerne. Wir können deutschlandweit bei allen Amts- und Landgerichten sowie Sozial-, Arbeits- und Strafgerichten in Ihren Angelegenheiten auftreten.
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Scheidung
Einer unserer Schwerpunkte ist die Durchführung von Scheidungsverfahren. Hier hat die Kanzlei bereits jahrelange Erfahrung, die auch durch den Fachanwaltstitel von Frau RA Hasselbach nachgewiesen ist. Bei der Durchführung von Scheidungsverfahren achten wir darauf, dass wir Sie bestmöglich beraten und vertreten. Dazu gehört natürlich auch die Beratung, wie Sie Konflikte vermeiden und dadurch Geld sparen können.
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Kündigungsschutz
Wer seinen Arbeitsplatz durch Kündigung zu verlieren droht, muss die kurzen Fristen im Arbeitsrecht beachten. Und: eine Abfindung ist nicht garantiert.
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Flugverspätung
Fast die Hälfte aller Flüge in Europa starten oder landen mit zum Teil starker Verspätung. Betroffene können großzügige Entschädigungen erstreiten.
Aktuelle Themen
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BGH stärkt Rechte der Väter bei "Kuckuckskindern"
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 10.11.2011 die Rechte der sogenannten Scheinväter gestärkt. Väter, die Unterhalt zahlen oder gezahlt haben und sich bzgl. ihrer Vaterschaft unsicher sind, sollten jetzt tätig werden.
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Pflege: Kinder haften für Ihre Eltern
Immer öfter werden erwachsene Kinder und sogar Schwiegerkinder herangezogen, um den Ämtern die Kosten der Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern zu erstatten. Lesen Sie hier, wie Sie sich im Fall der Forderung von Elternunterhalt verhalten sollten.
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Unterhalt: Alle guten Dinge sind drei
Seit der gesetzlichen Neuregelung des Betreuungsunterhalts im Jahr 2007 muss der alleinerziehender Ex-Partner in aller Regel nun Vollzeit arbeiten, sobald das gemeinsame Kind drei Jahre alt ist.
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Scheidung bei Multikulti-Ehen
Wichtige Informationen über Schwierigkeiten, die im Scheidungsfall bei binationalen Ehen und Ehen mit Auslandsbezug auftreten können.
