Wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, so müssen Sie dies schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Für das entsprechende Schreiben können Sie auf folgendes Muster zurückgreifen. Bitte vergessen Sie aber nicht, dass auch beim Antrag auf Verlängerung der Elternzeit dieselben Fristen wie beim Antrag auf Elternzeit einzuhalten sind:

Innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes beträgt die Antragsfrist sieben Wochen. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes müssen Sie die Verlängerung 13 Wochen im Voraus beantragen, wenn Ihr Kind nach dem 01.07.2015 geboren wurde. Bei früheren Geburten beträgt die Frist auch nach dem dritten Geburtstag sieben Wochen.

Ihre Adresse
Name
ggf. Abteilung/Personalnummer
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort

Anschrift Arbeitgeber
Name
Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort

[Ihr Ort], [Datum]

Betreff: Antrag auf Verlängerung der Elternzeit

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber],

hiermit beantrage ich, die von mir genommene Elternzeit* (Zeitraum der bereits genommenen Elternzeit: von [Monat/Jahr] bis [Monat/Jahr]) zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name des Kindes, dessen Geburtsdatum] zu verlängern. Für die Verlängerung sehe ich folgenden Zeitraum vor:

von [Monat/Jahr] bis [Monat/Jahr].

Zur Verlängerung meiner Elternzeit hat mich folgendes veranlasst: (Hinweis: Hier müssen dem Arbeitgeber alle Gründe genannt werden, warum Sie die Elternzeit verlängern wollen. Beispiele können sein):

  • fehlende Betreuungsmöglichkeiten
  • Krankheit des Kindes
  • usw.

Im Anschluss daran stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

— Unterschrift –

[Ihr Name]

Antrag auf Verlängerung der Elternzeit – Musterschreiben an den Arbeitgeber
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* Für die Länge der Elternzeit gelten gesetzliche Vorgaben: Insgesamt stehen 36 Monate Elternzeit pro Elternteil zur Verfügung, die auf maximal drei Zeitabschnitte aufzuteilen sind. Diese können komplett vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden können. Beim Antrag von Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr müssen Sie aber verbindlich festlegen, in welchem Umfang Sie in den nächsten zwei Jahren Elternzeit beanspruchen wollen. Eine Verlängerung ist anschließend nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Für die Zeit nach dem dritten Geburtstag ist zu unterscheiden:

  • Eltern von Kindern, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden, können bei Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen.
  • Bei Kindern, die nach dem 01.07.2015 geboren wurden, können sogar bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen werden.