Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften
Am 22. Mai 2014 entschied der Bundestag darüber, dass fortan eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Recht auf eine Sukzessivadoption haben sollen.
Hören Sie hierzu eine Einschätzung von Rechtsanwältin Franziska Hasselbach im WDR5 Beitrag von Lisa von Prondzinski.