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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Bonn


Egal ob Ehevertrag, Scheidung oder Unterhalt. Die Kanzlei Hasselbach in Bonn beantwortet Ihnen alle familienrechtliche Fragen. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Familienrecht bringen eine langjährige Berufserfahrung mit und stehen Ihnen einzeln oder als Team tatkräftig zur Seite.

Wir vertreten täglich Mandanten zu Fragen aus dem Ehe-, Scheidungs-, Sorge- und Unterhaltsrecht sowie zu allen anderen familienrechtlichen Sachverhalten.

  1. Scheidung
  2. Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
  3. Internationales Familienrecht
  4. Sorge- und Umgangsrecht
  5. Unterhalt

1. Scheidung

Da eine Scheidung weitreichende rechtliche Konsequenzen hat, sollten Sie Ihre Situation bereits mit einem Scheidungsanwalt besprechen, bevor Sie die Scheidung ernsthaft in Erwägung ziehen. Es ist wichtig zu wissen, dass vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht, d.h. ohne einen Rechtsanwalt kann keine Scheidung erfolgen.

Wir beantragen für Sie die Scheidung und beantworten Ihnen alle während des Verfahrens auftretenden Fragen. Insbesondere klären wir Sie über den sog. Versorgungsausgleich auf. Dadurch werden die Rentenansprüche jedes Ehegatten zunächst ermittelt und dann miteinander verglichen. Der Ehegatte, der in der Ehezeit höhere Rentenansprüche erworben hat, muss einen Teil seiner Ansprüche an den anderen Gatten abgeben. Während des Scheidungsverfahrens achten wir darauf, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und Sie auch das erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht. Insbesondere überprüfen wir nach rechtskräftiger Scheidung, ob ggf. eine Abänderung des Versorgungsausgleiches zu Ihren Gunsten in Frage kommt.

Franziska Hasselbach – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Bonn
Rechtsanwältin Franziska HasselbachDie Kanzlei Hasselbach unterhält in Bonn, Köln, Frankfurt a.M. und Groß-Gerau Büros. Ihre Ansprechpartnerin in Bonn ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Franziska Hasselbach. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hasselbach beraten und vertreten nationale und internationale Mandanten zu allen Fragen des Familienrechts, wie z.B. zu Ehescheidungen, Trennungen sowie Sorge- und Unterhaltsrecht.

2. Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Bevor Sie heiraten, sollten Sie sich ernsthaft über einen Ehevertrag Gedanken machen. Ansonsten riskieren Sie unter Umständen Ihr Vermögen, das Sie mit in die Ehe einbringen. Denn Immobilien oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft werden beispielsweise bei der Scheidung in den Zugewinnausgleich einbezogen. Durch einen Ehevertrag können Sie gerade dies verhindern. Darüber hinaus können im Ehevertrag auch weitere wichtige Aspekte vereinbart werden, wie z.B. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den gemeinsamen Kindern. Aus unserer langjährigen anwaltlichen Praxis wissen wir, dass ein Ehevertrag für viele Paare ein Tabuthema ist.

Unser Rat: Ein Ehevertrag darf nicht als Vertrauensbruch ausgelegt werden. Vielmehr bietet er für beide Seiten eine Rechtssicherheit.

Eine Scheidung und die mit ihr verbundenen Fragen lassen sich auch ohne einen langwierigen und teuren Rechtsstreit aus der Welt schaffen. Mittels Scheidungsfolgenvereinbarung können die nachehelichen Rechtsverhältnisse zwischen den Eheleuten einvernehmlich geregelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich beide Ehepartner auf diesen Lösungsweg einigen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht in Bonn wissen genau, was bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu beachten ist, damit Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.

3. Internationales Familienrecht

Rechtsfragen des internationalen Familienrechts gehören inzwischen zu unserer täglichen Beratungspraxis, da die Zahl binationaler Ehen in Deutschland stetig steigt.

Bei diesen Scheidungsverfahren ergeben sich häufig verschiedene Probleme: So stellt sich zunächst die Frage, welches Scheidungsrecht Anwendung findet. Aber auch das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder spielen eine wichtige Rolle.

Gerade bei einer Ehe mit Auslandsbezug gilt es, mit den verschiedenen nationalen und internationalen Vorschriften bestens vertraut zu sein und diese richtig anzuwenden. So können durch Abschluss eines Ehevertrages mögliche Streitpunkte bereits im Vorfeld verbindlich geregelt werden, z.B. die Wahl des anzuwendenden Rechts bei einer Scheidung.

Die Anwälte unserer Kanzlei beraten Sie umfassend über alle Fragen der binationalen Ehescheidung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sowohl national als auch international.

4. Sorge- und Umgangsrecht

Bei einer Scheidung stellen sich die Eheleute oft die Frage, wer das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhält. Wird es gemeinsam ausgeübt oder erhält nur ein Elternteil das Sorgerecht? Und kann eine Entscheidung über das Sorgerecht nachträglich verändert werden?

Wichtig ist: Egal wer von den Eltern das Sorgerecht erhalten hat, jedem Elternteil steht das Recht zu, die gemeinsamen Kinder regelmäßig zu sehen (Umgangsrecht).

Bei Schwierigkeiten in der Ausübung Ihres Sorge- und Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte effektiv und schnell durchgesetzt werden. Grundsätzlich suchen wir zusammen mit allen Beteiligten nach einer Lösung und achten darauf, dass vor allem den Kindern hierbei keine Nachteile erwachsen. Falls notwendig binden wir Jugendämter und Beratungsstellen in den Entscheidungsprozess mit ein.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Bonn: Kanzlei Hasselbach
Die Räumlichkeiten der Kanzlei Hasselbach in Bonn sind mit dem PKW sowie den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen: Der Bahnhof Bonn-West sowie die Bushaltestelle Ellerstraße liegen nur wenige Gehminuten von unseren Büroräumen in der Bonner Nordstadt entfernt. Autofahrer erreichen die Kanzlei sehr schnell über das Autobahnkreuz Bonn-Nord und können in der Tiefgarage des Gebäudes parken.
Für Mandanten aus dem Norden Bonns steht auch unsere Kanzlei in Köln-Rodenkirchen zur Verfügung.

5. Unterhalt

Eine Trennung oder Scheidung muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie keine finanzielle Unterstützung von Ihrem Ex-Ehepartner erhalten. Die Gewährung von Unterhalt ist nämlich eine gesetzliche Pflicht. Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person sicherstellen sollen. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Unterhaltsarten:

Ehegattenunterhalt

Diesbezüglich ist zwischen mehreren Unterhaltsformen zu unterscheiden: Während der Ehe, also wenn die Ehegatten noch zusammenleben, gibt es einen Anspruch auf Familienunterhalt. Das bedeutet: Die Ehepartner sind gegenseitig verpflichtet, den Unterhalt der Familie sicherzustellen und durch ihre Arbeit und ihr Vermögen die Mitglieder der Familie angemessen zu unterstützen.

Davon zu unterscheiden ist der Trennungsunterhalt. Mit der Trennung endet auch die Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen. Von nun an geht es nicht mehr um den Familienunterhalt, sondern um den Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners. Ist dieser bedürftig, so kann er vom Ex-Partner finanzielle Hilfe einfordern. Der Trennungsunterhalt kann von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung beansprucht werden.

Nach der rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Grundsätzlich ist jeder geschiedene Ehepartner allerdings verpflichtet, seinen eigenen Unterhalt sicherzustellen. Nur wenn der Ehepartner nach der Scheidung nicht imstande ist, für sich selbst finanziell zu sorgen, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Elternunterhalt

Das Gesetz verpflichtet Verwandte in gerader Linie einander Unterhalt zu gewähren. Verwandte in gerader Linie sind z.B. Eltern und Kinder. Die Gewährung von Elternunterhalt setzt voraus, dass die Eltern nicht imstande sind, sich selbst zu versorgen und dass das Kind oder die Kinder finanziell fähig sind, ihren Eltern Unterhalt zu gewähren.

Wenn Sie Fragen zum Elternunterhalt haben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Bonn. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kindesunterhalt

Solange die Eltern zusammen in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind sie dem Kind gleichermaßen unterhaltsverpflichtet. Nach der Trennung der Eltern kann das Kind von dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt in Bargeld verlangen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt und wohnt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung und Verpflegung.