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Aufhebungsvertrag


Neben Zeitablauf (befristetes Arbeitsverhältnis) oder Kündigung kann auch der sog. Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beenden. Nicht selten wird Arbeitnehmern sogar die baldige Kündigung in Aussicht gestellt, wenn sie den Ihnen vorgelegten Vertrag nicht unterschreiben wollen.

Wir stehen Arbeitnehmern seit Jahren in allen Fragen rund um den Aufhebungsvertrag erfolgreich zur Seite, beraten kompetent und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Sie haben durchaus eine starke Verhandlungsposition, da der Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozess häufig vermeiden möchte. Mit spezialisierter Beratung und Fachwissen stellen wir nicht nur Waffengleichheit her, sondern verschaffen Ihnen einen entscheidenden Vorsprung zum Arbeitgeber.

Worauf Sie achten müssen, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, können Sie im Folgenden nachlesen:

  1. Wie kommt ein Aufhebungsvertrag zustande?
  2. Auf welche Inhalte ist zu achten?
  3. Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer
  4. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Aufhebungsvertrag?
  5. Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?
  6. Kann ein Aufhebungsvertrag rückgängig gemacht werden?
  7. Was wir für Sie tun können

1. Wie kommt ein Aufhebungsvertrag zustande?

Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung trennen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen. Im Vertrag wird ein Zeitpunkt festgelegt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Dabei spielen Kündigungsfristen keine Rolle, sofern der Arbeitnehmer im Anschluss an das Arbeitsverhältnis kein Arbeitslosengeld beantragen möchte.

Wirksam ist der Aufhebungsvertrag gem. § 623 BGB aber nur dann, wenn er schriftlich geschlossen wurde. E-Mail und Fax sind ausgeschlossen.

2. Auf welche Inhalte ist zu achten?

Der Aufhebungsvertrag sollte insbesondere Regelungen zu folgenden Inhalten enthalten:

  • Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  • Wird eine Abfindung gezahlt, wenn ja in welcher Höhe?
  • Wird der Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt?
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis
  • Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld)
  • Schnelles Ausscheiden mit höherer Abfindung (sog. „Turbo-Klausel“)

Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen haben wir einen Blick dafür, welche Regelungen den individuellen Bedürfnissen des Mandanten am besten gerecht werden und seine Interessen bestmöglich berücksichtigen.

Ist ein Aufhebungsvertrag mit entsprechend ungünstigem Inhalt einmal unterschrieben, kann er kaum rückgängig gemacht werden. Kontaktieren Sie deshalb rechtzeitig die Kanzlei Hasselbach und profitieren Sie von unserer besonderen Expertise bei der Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

3. Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

Für den Arbeitnehmer ergeben sich durch einen Aufhebungsvertrag insbesondere die folgenden Vorteile:

  1. Der Aufhebungsvertrag ermöglicht eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses – bei Bedarf auch ohne Beachtung von Kündigungsfristen –die dem Arbeitnehmer Flexibilität bringt. Das ist vor allem dann relevant, wenn er kurzfristig einen neuen Job antreten möchte.
  2. Vielfach kann außerdem eine Abfindung ausgehandelt werden, denn der Arbeitgeber kann langwierige Kündigungsschutzprozesse mit ungewissem Ausgang vermeiden und dadurch Kosten und Zeit sparen.
  3. Die schnelle und abschließende Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt umgehend zu Rechtsklarheit. Streitanfällige Regelungen zu Zeugnisnote, Sonderzahlungen usw. können getroffen und dadurch eventuelle Folgestreitigkeiten vermieden werden.

Nachteilig ist für den Arbeitnehmer, dass keine Anhörung durch den Betriebsrat erfolgt und in vielen Fällen mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu rechnen ist.

Arbeitnehmer sollten einen Aufhebungsvertrag deshalb niemals voreilig unterschreiben. Erbitten Sie von Ihrem Arbeitgeber Bedenkzeit und holen Sie sich in jedem Fall Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die finanziell durchaus weitreichenden Konsequenzen sind ohne fachanwaltliche Hilfe für den juristischen Laien nur schwer zu überblicken und können auch nur selten erfolgreich abgewendet werden.

4. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes für die Dauer von i. d. R. 12 Wochen. Diese Sperrzeit knüpft an den Umstand an, dass der Arbeitnehmer durch die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags an seiner Arbeitslosigkeit mitgewirkt hat

Eine Sperrzeit kann vermieden werden, wenn der Arbeitnehmer für die Vereinbarung des Aufhebungsvertrags einen „wichtigen Grund“ anführen kann. Mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich durch entsprechende Gestaltung des Aufhebungsvertrages das Risiko einer Sperrzeit häufig minimieren.

Die finanziellen Folgen sollten auf keinen Fall unterschätzt werden. Lassen Sie sich durch Spezialisten im Arbeitsrecht beraten.

Kostenlose Erstberatung bei Kündigung

5. Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Ein Anspruch auf eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Häufig wird trotzdem im Aufhebungsvertrag eine Abfindungsregelung getroffen, die den Arbeitnehmer zur Unterschrift bewegen soll. Die Chancen auf eine (hohe) Abfindung steigen mit längerer Betriebszugehörigkeit.

Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern oftmals eine zu niedrige Abfindung an. Wir haben langjährige Erfahrung und kennen nicht nur die Vorgehensweise, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten der größten Arbeitgeber, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet und dem Rheinland. Dadurch erzielen wir für unsere Mandanten regelmäßig Abfindungen, die das Angebot des Arbeitgebers übertreffen.

6. Kann ein Aufhebungsvertrag rückgängig gemacht werden?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, ist vor allem an eine Anfechtung zu denken. In den meisten Fällen ergibt sich das Anfechtungsrecht daraus, dass der Aufhebungsvertrag durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zustande gekommen ist.

Eine Rückabwicklung ist allerdings immer nur in Ausnahmefällen möglich.

Um diese Schwierigkeit einer Rückabwicklung zu vermeiden, sollten Sie von vornherein mit einem erfahrenen Anwalt zusammenarbeiten.

7. Was wir für Sie tun können

Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag und beraten Sie umfassend über dessen Vor- und Nachteile. Dabei erörtern wir u.a. folgende Fragen:

  • Steht eine Kündigung ohnehin im Raum und aus welchem Grund?
  • Hätte der Arbeitnehmer Kündigungsschutz?
  • Wie sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?
  • Ist eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes zu befürchten bzw. wie kann diese vermieden werden?

Nur mit einer professionellen fachanwaltlichen Beratung werden Sie Ihre Ziele erreichen:

  • maximale Abfindung – auch durch eine optimale steuerrechtliche Gestaltung
  • baldige Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung
  • Vereinbarung einer Turboprämie bzw. „Sprinterklausel“
  • Arbeitszeugnis mit bestmöglicher Gesamtnote
  • Abgeltung von Überstunden und Resturlaub
  • Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld

Durch unsere besondere Spezialisierung, langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erzielen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.