Neben Zeitablauf (befristetes Arbeitsverhältnis) oder Kündigung kann auch der sog. Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag ein Arbeitsverhältnis beenden. Nicht selten wird Arbeitnehmern sogar die baldige Kündigung in Aussicht gestellt, wenn sie den Ihnen vorgelegten Vertrag nicht unterschreiben wollen.
Wir stehen Arbeitnehmern seit Jahren in allen Fragen rund um den Aufhebungsvertrag erfolgreich zur Seite, beraten kompetent und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Sie haben durchaus eine starke Verhandlungsposition, da der Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozess häufig vermeiden möchte. Mit spezialisierter Beratung und Fachwissen stellen wir nicht nur Waffengleichheit her, sondern verschaffen Ihnen einen entscheidenden Vorsprung zum Arbeitgeber.
Worauf Sie achten müssen, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, können Sie im Folgenden nachlesen:
Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung trennen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen. Im Vertrag wird ein Zeitpunkt festgelegt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Dabei spielen Kündigungsfristen keine Rolle, sofern der Arbeitnehmer im Anschluss an das Arbeitsverhältnis kein Arbeitslosengeld beantragen möchte.
Wirksam ist der Aufhebungsvertrag gem. § 623 BGB aber nur dann, wenn er schriftlich geschlossen wurde. E-Mail und Fax sind ausgeschlossen.
Der Aufhebungsvertrag sollte insbesondere Regelungen zu folgenden Inhalten enthalten:
Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen haben wir einen Blick dafür, welche Regelungen den individuellen Bedürfnissen des Mandanten am besten gerecht werden und seine Interessen bestmöglich berücksichtigen.
Für den Arbeitnehmer ergeben sich durch einen Aufhebungsvertrag insbesondere die folgenden Vorteile:
Nachteilig ist für den Arbeitnehmer, dass keine Anhörung durch den Betriebsrat erfolgt und in vielen Fällen mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu rechnen ist.
Bei einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes für die Dauer von i. d. R. 12 Wochen. Diese Sperrzeit knüpft an den Umstand an, dass der Arbeitnehmer durch die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags an seiner Arbeitslosigkeit mitgewirkt hat
Eine Sperrzeit kann vermieden werden, wenn der Arbeitnehmer für die Vereinbarung des Aufhebungsvertrags einen „wichtigen Grund“ anführen kann. Mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich durch entsprechende Gestaltung des Aufhebungsvertrages das Risiko einer Sperrzeit häufig minimieren.
Die finanziellen Folgen sollten auf keinen Fall unterschätzt werden. Lassen Sie sich durch Spezialisten im Arbeitsrecht beraten.
Ein Anspruch auf eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Häufig wird trotzdem im Aufhebungsvertrag eine Abfindungsregelung getroffen, die den Arbeitnehmer zur Unterschrift bewegen soll. Die Chancen auf eine (hohe) Abfindung steigen mit längerer Betriebszugehörigkeit.
Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern oftmals eine zu niedrige Abfindung an. Wir haben langjährige Erfahrung und kennen nicht nur die Vorgehensweise, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten der größten Arbeitgeber, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet und dem Rheinland. Dadurch erzielen wir für unsere Mandanten regelmäßig Abfindungen, die das Angebot des Arbeitgebers übertreffen.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, ist vor allem an eine Anfechtung zu denken. In den meisten Fällen ergibt sich das Anfechtungsrecht daraus, dass der Aufhebungsvertrag durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zustande gekommen ist.
Eine Rückabwicklung ist allerdings immer nur in Ausnahmefällen möglich.
Um diese Schwierigkeit einer Rückabwicklung zu vermeiden, sollten Sie von vornherein mit einem erfahrenen Anwalt zusammenarbeiten.
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag und beraten Sie umfassend über dessen Vor- und Nachteile. Dabei erörtern wir u.a. folgende Fragen:
Nur mit einer professionellen fachanwaltlichen Beratung werden Sie Ihre Ziele erreichen:
Durch unsere besondere Spezialisierung, langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erzielen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.