BAG: Überwachung von Mitarbeitern bedarf eines konkreten Verdachts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 19.02.2015 entschieden, dass die Überwachung eines Arbeitnehmers nur dann zulässig ist, wenn dem Arbeitgeber dazu Tatsachen vorliegen, die einen konkreten Verdacht einer Pflichtverletzung begründen können. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, liegt ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mitarbeiters vor, der einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) zur Folge haben kann. […]
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