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Arbeitszeugnis


Eintrittskarte zum Erfolg oder Karrierekiller – das Arbeitszeugnis kann beides sein. Um beruflich erfolgreich zu sein, ist heutzutage i.d.R. ein gutes und vollständiges Arbeitszeugnis essentiell. Daher raten wir Ihnen, sich bei unvollständigen und unrichtigen Arbeitszeugnissen oder wenn der Arbeitgeber die Ausstellung des Zeugnisses verweigert, an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und individuell beraten zu lassen. Wir kennen die Zeugnissprache und erkennen versteckte Codes.

Damit das Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, prüfen wir es für Sie und setzten ggf. einen Nachbesserungs-Anspruch durch. Wird Ihnen kein Arbeitszeugnis ausgestellt, klagen wir auf Erstellung.

  1. Die verschiedenen Arbeitszeugnisse
  2. Benotungssystem
  3. Hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
  4. Worauf sollten Sie achten? Formulierungen und Formalien.
  5. Arbeitszeugnis prüfen lassen

1. Die verschiedenen Arbeitszeugnisse

Unterschieden wird zwischen dem Zwischenzeugnis, das während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, und dem Endzeugnis, das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen ist.

Ein Zwischenzeugnis kann beansprucht werden, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Arbeitnehmers besteht. Dies ist unter anderem der Fall bei

  • einem angestrebten Jobwechsel
  • langer Betriebszugehörigkeit
  • einer Versetzung
  • einem Wechsel des Vorgesetzten etc.

Der Arbeitnehmer muss sein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis nachweisen. Nennt er einen der anerkannten Gründe, steht der Ausstellung nichts mehr im Wege. Die Angaben müssen aber nicht immer konkret sein. Bei einem geplanten Jobwechsel genügt z.B. der Hinweis, sich beruflich bzw. entgeltmäßig verbessern zu können.

Zusätzlich wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Arbeitszeugnis differenziert. Letzteres enthält nur Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit. Es fehlt eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens, sodass es dem Arbeitnehmer in beruflicher Hinsicht keinen großen Mehrwert bringt. Vielmehr dient es daher als Tätigkeitsnachweis.

Das qualifizierte Zeugnis gibt Auskunft über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers und steht ihm regelmäßig schon nach wenigen Wochen Beschäftigung zu. Anders als das einfache Zeugnis muss die Ausstellung des qualifizierten Zeugnisses vom Arbeitnehmer verlangt werden. Das Fehlen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses wird im Bewerbungsprozess oft negativ ausgelegt. Deshalb raten wir: Verlangen Sie immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis!

2. Benotungssystem

Üblich ist mittlerweile folgendes Benotungssystem:

  • Sehr gut: Aufgaben wurden stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.
  • Gut: Aufgaben wurden stets zur vollen Zufriedenheit erfüllt.
  • Befriedigend: Aufgaben wurden zur vollen Zufriedenheit erfüllt.
  • Ausreichend: Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erfüllt.
  • Mangelhaft und ungenügend: Aufgaben wurden in der Regel zur Zufriedenheit erledigt.

Wer bzgl. der Note beweispflichtig ist, hängt von der Notenstufe ab: Bewertet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schlechter als befriedigend, muss er nach dem Bundesarbeitsgericht diese schlechte Benotung beweisen. Es besteht also erstmal mindestens ein Anspruch auf eine mindestens befriedigende Bewertung. Möchte der Arbeitnehmer eine bessere Note als befriedigend, liegt es an ihm zu beweisen, dass er tatsächlich „gute“ (oder sogar bessere) Leistungen erbracht hat.

3. Hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Egal ob im Minijob, in Vollzeit, in Teilzeit, befristet oder unbefristet eingestellt – jeder Arbeitnehmer hat nach § 630 BGB bzw. § 109 GewO bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Sogar Praktikanten können ein Arbeitszeugnis verlangen. Je nach Dauer der Beschäftigung muss der Arbeitgeber auf Verlangen gleichermaßen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.

Werden Sie unbedingt rechtzeitig aktiv, denn der Anspruch auf Ausstellung und Berichtigung des Arbeitszeugnisses kann schon nach wenigen Monaten verfallen.

4. Worauf sollten Sie achten? Formulierungen und Formalien

Das Arbeitszeugnis muss klar verständlich, wahr und wohlwollend formuliert sein. Es darf dem Arbeitnehmer durch seine Formulierung nicht schaden. Die Erteilung in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

  • Formalien: Das Arbeitszeugnis sollte auf Firmenpapier gedruckt und vom Arbeitgeber unterschrieben worden sein. Das Datum der Ausstellung sollte nicht wesentlich von dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abweichen.
  • Prüfen Sie, ob alle Ihre Tätigkeiten aufgenommen wurden.
  • Verlangen Sie Individualität: Je mehr persönlicher Bezug, desto besser!
  • Vermeiden Sie die Betonung von selbstverständlichen Fähigkeiten. Es ist selbstverständlich, dass eine Sekretärin mit Word umgehen kann oder eine Buchhalterin die Grundrechenarten beherrscht. Solche Formulierungen können einen negativen Eindruck erwecken, weil ihre Betonung u. U. suggeriert, dass darüber hinaus gehende Leistungen nicht erbracht wurden.
  • Achten Sie auf Übertreibungen: Bestnoten und Superlative können – je nach Häufigkeit und Art der Formulierungen– unglaubwürdig wirken.
  • Im besten Fall enthält das Arbeitszeugnis eine Schlussformel über den Grund der Beendigung (eigener Wunsch?), einen Dank an den Arbeitnehmer, die Bekundung des Bedauerns seines Ausscheidens und positive Zukunftswünsche. Die Schlussformel ist zwar nicht einklagbar, fehlt er, bringt das aber manch einen potenziellen Arbeitgeber zum Nachdenken.
  • Prüfen Sie, ob Geheimcodes enthalten sein könnten. Sind Formulierungen zweideutig? Lassen sie das Zeugnis im Zweifel umgehend von einem Spezialisten prüfen. Formulierungen wie: „Arbeitnehmer X war stets bemüht, unseren Anforderungen gerecht zu werden“ deuten darauf hin, dass er trotz seiner Bemühungen eben nicht erfolgreich war.
  • Versteckte Hinweise sind unzulässig.

Die zu beachtenden Kriterien sind vielfältig. Wir raten daher in jedem Fall zur Überprüfung durch einen Spezialisten im Arbeitsrecht.

5. Arbeitszeugnis prüfen lassen

Die Zeugnissprache und Geheimcodes sind etwas für erfahrene Anwälte mit fundiertem Wissen im Arbeitsrecht. Wenn das Zeugnis hervorragend klingt, lassen Sie sich nicht täuschen: Viele Geheimcodes sind für den Laien nur schwer zu erkennen, ermöglichen aber Rückschlüsse auf negatives Verhalten Ihrerseits. Wenn Sie es nicht erkennen – der nächste Arbeitgeber bzw. Personaler wird es bestimmt.

Ihr Arbeitszeugnis ist Ihr berufliches Aushängeschild und Grundpfeiler für beruflichen Erfolg. Lassen Sie es daher bereits beim geringsten Zweifel fachmännisch prüfen und ggf. korrigieren.

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