Arbeitsunfälle passieren tagtäglich und müssen sich nicht immer unmittelbar am Arbeitsplatz ereignen, um als solcher eingestuft zu werden.
Damit Betroffene nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist eine Auseinandersetzung mit diesem Thema unerlässlich. Erfahren Sie hier, was ein Arbeitsunfall eigentlich ist, wie man ihn richtig meldet und was zu beachten ist, damit die Versicherung auch zahlt.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen sich bestens mit dem Arbeitsunfall aus und beraten Sie gerne auch persönlich zu allen Fragen rund um diese Thematik.
Unter einem Arbeitsunfall (oder auch: Betriebsunfall) versteht man einen Unfall, der sich im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ereignet. Damit ist jede Tätigkeit gemeint, die in Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung steht.
Für die Beurteilung, wann ein solcher Zusammenhang konkret gegeben ist, existiert eine Fülle an Rechtsprechung. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen danach, ob die zum Unfall führende Handlung betrieblich veranlasst ist oder einen rein privaten Nutzen verfolgt.
Die Unfallversicherung entscheidet letztlich darüber, ob ein Unfall als Arbeitsunfall einzustufen ist. Wird das Vorliegen eines Arbeitsunfalls und damit die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
Die Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei Hasselbach können Ihnen in diesem Fall dabei weiterhelfen, die Übernahme von Kosten für Heilbehandlungs- sowie Rehabilitationsmaßnahmen zur optimalen Genesung gegenüber der Berufsgenossenschaft durchzusetzen.
Versichert sind auch Wege von und zur Arbeitsstätte, sofern nicht die Erledigung privater Geschäfte den Arbeitsweg unterbricht.
Wenn mit der Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt (ausschließlich oder zumindest auch) private Zwecke verfolgt worden sind bzw. Umwege genommen wurden, entstehen häufig rechtliche Streitigkeiten. In der Regel sind Umwege nämlich nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Ausnahmen von dieser Grundregel sind vor allem:
Problematisch sind auch Unfälle, die sich während der Arbeit infolge von übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum ereignen. In all diesen Fällen muss eine Zuordnung der zum Unfall führenden Tätigkeit zum Privat- oder zum Betriebsbereich vorgenommen werden. Nur letzterer ist versichert.
Dass die Unfallversicherung die Arztkosten ersetzt, liegt auf der Hand. Doch darüber hinaus können Betroffene – je nach den Umständen des Einzelfalls – weitere Leistungen in Anspruch nehmen:
Schmerzensgeld wird in der Regel nicht gezahlt. Gleiches gilt für Sachschäden. Solche Ansprüche bestehen nur in Ausnahmefällen, die wir gerne in Ihrem individuellen Fall prüfen.
Ein Arbeits- oder Wegeunfall muss sowohl dem Arbeitgeber als auch der zuständigen Berufsgenossenschaft gegenüber angezeigt werden. Für letzteres ist allerdings das Unternehmen und nicht der Arbeitnehmer verantwortlich.
Der Arbeitnehmer hingegen sollte den Unfall unverzüglich seinem Arbeitgeber melden.
Alle Unfälle einschließlich versicherter Verkehrsunfälle (z.B. auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen nach sich ziehen oder den Tod eines Versicherten zur Folge haben, müssen durch den Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen an die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschafts-Bezirksverwaltung gemeldet werden. Die Anzeigepflicht beginnt mit der Kenntniserlangung.
Sodann sollte frühzeitig ein sog. Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Ein Besuch des D-Arztes ist sogar notwendig, wenn man
Gleiches gilt, wenn man erneut an den Unfallfolgen erkrankt. Die Kontaktdaten des Unfallarztes sollten beim Arbeitgeber an geeigneter Stelle veröffentlicht sein bzw. können erfragt werden.
Wichtig bei Erhalt eines Bescheides durch die Berufsgenossenschaft ist es zudem, das Zugangsdatum zu notieren und hierzu auch den abgestempelten Briefumschlag aufzubewahren, da für die Einlegung von Rechtsbehelfen Fristen zu beachten sind, die nicht versäumt werden dürfen. Betroffene sollten auch innerhalb der laufenden Fristen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen wollen.