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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Köln


Die Kanzlei Hasselbach mit Büros in Köln (Zülpicher Platz und Rodenkirchen/Sürth), Frankfurt und Groß-Gerau ist unter anderem auf alle Fragestellungen aus dem Bereich Arbeitsrecht spezialisiert und besitzt langjährige diesbezügliche Erfahrung. In unseren beiden Kanzleien in Köln beschäftigt sich Rechtsanwältin Franziska Hasselbach in erster Linie mit folgenden arbeitsrechtlichen Themen:

  1. Kündigungsschutzklagen: Wenn Sie gekündigt wurden ist Eile geboten!
  2. Arbeitslohn und Gehalt: Was tun wenn der Arbeitgeber nicht den vereinbarten Lohn bzw. das vereinbarte Gehalt zahlt?
  3. Prüfung, Gestaltung und Beratung in Zusammenhang mit Arbeits- und Aufhebungsverträgen und Arbeitszeugnissen.
  4. Abfindungen sind entgegen der landläufigen Meinung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist guter arbeitsrechtlicher Rat durch einen Anwalt erforderlich.

Rechtsanwältin Franziska Hasselbach
Rechtsanwältin Franziska HasselbachRechtsanwältin Franziska Hasselbach ist Fachanwältin für Familienrecht und darüber hinaus in Köln spezialisiert auf Arbeitsrecht. Die Kanzlei Hasselbach hat seit ihrer Gründung im Jahr 2006 zahlreiche arbeitsrechtliche Fälle erfolgreich bearbeitet und dadurch Erfahrung und Fachwissen in diesem Rechtsgebiet aufgebaut. Durch die ständige Teilnahme an fachrelevanten Fortbildungen und Kongressen wird sichergestellt, dass wir angesichts der sich ständig entwickelnden Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht immer auf dem neuesten Stand sind.

1. Kündigungsschutzklagen

Wenn Ihnen gekündigt wurde so ist Eile geboten, denn im Arbeitsrecht muss grundsätzlich mit kurzen Fristen gerechnet werden. Im speziellen Fall der Kündigung gilt für die Kündigungsschutzklage eine Frist von nur 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird dadurch die Kündigung – auch wenn sie eigentlich fehlerhaft und dadurch evtl. ungültig gewesen wäre – rechtskräftig und es kann nicht mehr arbeitsrechtlich dagegen vorgegangen werden.

Ansatzpunkte für eine Kündigungsschutzklage gibt es viele – auch daher ist die umgehende Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unbedingt erforderlich:

  1. Bei einer Kündigung ist die Schriftform unbedingt erforderlich. Schriftform ist dabei im juristischen Sinne zu verstehen, d.h. eine Kündigung zum Beispiel per E-Mail oder SMS erfüllt diese Anforderung nicht!
  2. Besteht Kündigungsschutz? Wenn Sie mind. 6 Monate bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber gearbeitet haben (Ende der gesetzlich geregelten Probezeit) und der Betrieb mind. 5 Angestellte hat, so besteht in der Regel ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Dies hat zur Folge, dass für den Arbeitgeber eine grundlose Kündigung nicht möglich ist. Der Grund für eine Kündigung kann in der Person des Arbeitnehmers liegen (z.B. bei Schlechtleistung oder dauernder Abwesenheit wegen Krankheit), außerdem ist eine betriebsbedingte Kündigung vorstellbar. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist allerdings eine Sozialauswahl zwingend erforderlich, d.h. der Arbeitgeber muss bei der Auswahl des zu kündigenden Mitarbeiters Alter, Anzahl der Kinder, Dauer der Betriebszugehörigkeit etc. berücksichtigen.
  3. Außerordentliche Kündigung: Bei einem besonders schweren Fehlverhalten des Arbeitnehmers (denkbar sind hier z.B. eine Beleidigung des Vorgesetzten oder der berühmte Griff in die Kasse) ist eine fristlose Kündigung möglich. Es wird davon ausgegangen, dass dem Unternehmen eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zuzumuten ist. Die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt allerdings, dass das Instrument der außerordentlichen Kündigung oftmals zu Unrecht eingesetzt wird. Daher sollten Sie bei Erhalt des Kündigungsschreibens umgehend den Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln suchen.

2. Arbeitslohn und Gehalt

Wenn Ihr Arbeitgeber mit der Zahlung von Lohn oder Gehalt in Verzug gerät, so sollten Sie zunächst durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob eventuell Ausschlussfristen zu beachten sind. Es kann nämlich durchaus sein, dass Sie Ihre Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist (oftmals 3 oder 6 Monate) geltend machen müssen wenn Sie diese nicht verlieren wollen.

Nach Prüfung dieser Fristen haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie auf das Versäumnis Ihres Arbeitgebers reagieren können: Diese reichen von der schriftlichen oder mündlichen Aufforderung zur Auszahlung des ausstehenden Lohns/Gehalts (evtl. mit Fristsetzung) bis zur sofortigen Klageerhebung. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es noch verschiedene andere Wege, um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen und Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Oftmals zeigt schon das mit Nachdruck verfasste Schreiben eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht die erhoffte Wirkung und verhilft Ihnen schnell und unkompliziert zu Ihrem Geld.

2 x in Köln: Kanzlei Hasselbach – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Die Kanzlei Hasselbach ist mit zwei Büros in der Rhein­metropole Köln vertreten: Unsere City-Kanzlei in unmittelbarer Nähe des Zülpicher Platzes ist optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Das Büro in Köln-Roden­kirchen liegt verkehrs­günstig im Kölner Süden (Stadtteil Sürth) zwischen den Großstädten Köln und Bonn. Sie erreichen uns von beiden Städten bequem und schnell mit PKW, Straßenbahn oder Bus. Seit der Eröffnung des zweiten Standortes der Rechtsanwaltskanzlei Hasselbach in Köln beraten wir Sie auch hier sowohl gerichtlich vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht als auch außergerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Für auswärtige Mandanten besteht die Möglichkeit einer telefonische Beratung im Arbeitsrecht.

3. Beratung bei Arbeits- und Aufhebungsverträgen sowie Arbeitszeugnissen

Bei der Gestaltung und Prüfung arbeitsrechtlicher Verträge oder Arbeitszeugnisse ist Vorsicht geboten und anwaltlicher Rat daher auf jeden Fall sinnvoll. Die für den arbeitsrechtlichen Laien oftmals schwer verständliche juristische Sprache führt unter Umständen dazu, dass Sie unbewusst eine Formulierung akzeptieren, die sich später zu Ihrem Nachteil auswirken kann. Wenn Sie einen Arbeits- oder Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben haben, so lässt sich daran oftmals nichts mehr ändern. Daher sollten Sie – wenn Sie sich Ihrer Sache nicht zu 100 % sicher sind – auf jeden Fall im Vorfeld die Beratung durch einen Spezialanwalt für Arbeitsrecht hier in Köln suchen.

4. Prüfung von Abfindungsvereinbarungen

Viele unserer Mandanten im Bereich Arbeitsrecht sind überrascht wenn wir Ihnen mitteilen, dass Sie auch bei einer betriebs- oder leistungsbedingten Kündigung nicht automatisch (d.h. vom Gesetzgeber geregelt) eine Abfindung ausbezahlt bekommen. Einen solchen Anspruch auf Abfindung gibt es nämlich nur, wenn dieser im Arbeits- oder Tarifvertrag, im Sozialplan o.ä. festgeschrieben ist.

In der Realität ist es aber so, dass trotzdem sehr oft eine Abfindung gezahlt wird. Dies liegt darin begründet, dass die Arbeitgeber Angst vor einer Kündigungsschutzklage haben und sich deshalb gütlich mit dem gekündigten Arbeitnehmer einigen möchten. Denn sowohl die höchstrichterliche Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung stellen hohe Ansprüche an die Wirksamkeit einer Kündigung – daher ist die Mehrzahl der ausgesprochenen Kündigungen arbeitsrechtlich angreifbar.

Mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht haben Sie daher gute Chancen, eine Abfindung zu erstreiten. Eine Klage ist dafür in der Regel nicht erforderlich, gute Beratung bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages aber umso wichtiger. Denn die Höhe der verhandelten Abfindung hängt im Wesentlichen davon ab, wie gut Sie (bzw. Ihr Anwalt) die Abfindungshistorie der Unternehmen am Standort Köln sowie die diesbezüglichen Entscheidung der Kölner Arbeitsgerichte kennen. Unsere Kanzlei hat hier vor Ort bereits zahlreiche derartige Fälle betreut und kennt deshalb die entscheidenden Stellschrauben. Mit diesem Wissen lässt sich die Höhe Ihrer Abfindung oftmals um ein volles Monatsgehalt oder mehr erhöhen!