Haben Sie eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten, ist es höchste Zeit zu handeln: Suchen Sie umgehend einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt auf!
Das Arbeitsrecht ist das tägliche Handwerk unserer Anwälte. Mit Erfahrung und Leidenschaft setzten wir uns engagiert für Ihr Anliegen rund um das Thema Abmahnung ein.
Gerade für Arbeitnehmer steht bei einer Abmahnung als einer Vorstufe der Kündigung vieles auf dem Spiel. Deswegen können Sie jederzeit auf uns als Ansprechpartner zählen – auch außerhalb der regulären Bürozeiten!
Eine Abmahnung hat vor allem drei Funktionen:
Letztlich verfolgt jede Abmahnung das Ziel, den Arbeitnehmer zu einem vertragsgemäßen Verhalten zu bewegen. Durch die Abmahnung soll also (wieder) ein angemessenes Verhalten bewirkt werden, welches das Arbeitsverhältnis nicht länger gefährdet.
Im Gesetz finden sich keine speziellen Anforderungen an die Abmahnung. Insofern ist diese weder an eine bestimmte Form noch an Fristen gebunden. Auch eine mündliche Abmahnung ist daher wirksam – hier können dann allerdings Beweisprobleme entstehen. Daher sollte eine Abmahnung stets schriftlich erfolgen.
Damit die Abmahnung ihre Funktion auch erfüllen kann, müssen bestimmte Inhalte in der Abmahnung zwingend enthalten sein:
Ausgesprochen werden kann die Abmahnung von jeder Person, die dem Arbeitnehmer gegenüber verbindlich Weisungen erteilen kann (sog. Weisungsbefugnis). Entscheidend ist die Hierarchie innerhalb des Betriebs. Damit die Abmahnung wirksam ist, muss sie also nicht immer vom Firmen-Inhaber selbst ausgesprochen werden.
Es gibt keine feste gesetzliche Regel dafür, wie viele Abmahnungen einer wirksamen Kündigung vorhergehen müssen. Entscheidend ist vielmehr immer der Einzelfall. Eine Kündigung kann schon nach der ersten Abmahnung wirksam sein, sodass eine Abmahnung immer ernst zu nehmen ist.
Wichtig ist für die Wirksamkeit einer späteren Kündigung nur, dass Abmahnung und Kündigung einen Zusammenhang haben. Abmahnung und Kündigung müssen auf dem gleichen Vertragsverstoß beruhen.
Hat der Arbeitnehmer also bspw. eine Abmahnung wegen unentschuldigten Zuspätkommens erhalten, kann diese wohl nicht die Grundlage für eine Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung sein.
Wann tatsächlich ein Zusammenhang zwischen Abmahnung und Kündigung besteht, darüber gibt es in der Praxis häufig Streit. Wir empfehlen deshalb, sich bei einer Abmahnung oder Kündigung unmittelbar vom Fachanwalt beraten zu lassen.
Im Regelfall ist die Abmahnung das mildere Mittel vor der Kündigung, sodass sie nur in Ausnahmefällen entbehrlich ist.
Dies ist der Fall, wenn
Natürlich muss stets eine persönliche Einschätzung der Lage erfolgen, die u. U. falsch sein und die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben kann. Ob das Risiko eingegangen wird, muss vom Arbeitgeber sehr wohl überlegt sein. Der Ausspruch einer Abmahnung ist nie falsch und daher meist empfehlenswert. Der Arbeitgeber ist mit einer (wirksamen) Abmahnung daher immer auf der sicheren Seite. Im besten Fall trägt die Abmahnung Früchte und macht eine Kündigung entbehrlich.
Für den Arbeitnehmer bedeutet das Fehlen einer vorherigen Abmahnung einen sehr guten Ansatz, um gegen seine Kündigung vorzugehen.
Zunächst ist zu prüfen, ob die Abmahnung richtig erfolgt ist. Die dabei entscheidenden Fragen sind:
Wenn der Arbeitnehmer gar nicht gegen eine vertragliche Pflicht verstoßen hat bzw. die Abmahnung inhaltlich unrichtig ist, gibt es für ihn folgende Möglichkeiten:
Mit Blick auf die berufliche Laufbahn macht es oftmals Sinn, das Recht auf eine Gegendarstellung zu nutzen. Diese wird dann in die Personalakte aufgenommen. Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung gibt es selbst dann, wenn die Abmahnung inhaltlich richtig ist.
In manchen Fällen ist es nämlich sinnvoll, gar nicht gegen die (unwirksame) Abmahnung vorzugehen. Tun Sie dies trotzdem, ist mit einer korrigierten und richtigen Abmahnung durch den Arbeitgeber zu rechnen. Statt einer unwirksamen Abmahnung haben Sie nun eine wirksame Abmahnung in Ihrer Personalakte, welche die Angriffsfläche minimiert und der Kündigung den Weg ebnet.
Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten zum weiteren Vorgehen. Verlassen Sie sich auf unsere arbeitsrechtliche Kompetenz und langjährige Erfahrung.