Ihr potenzieller Arbeitgeber hat Ihnen einen Entwurf für den Arbeitsvertrag zugesandt und Sie sind unzufrieden oder unsicher bzgl. der vorgeschlagenen Formulierungen? Wir prüfen den Vertrag für Sie, weisen auf potenzielle Fallstricke hin und beraten Sie bzgl. einer Vertragsanpassung.
Auch bei schon bestehenden Konflikten zu Rechten und Pflichten, die aus einem bestehenden Arbeitsvertrag resultieren, bieten wir eine umfassende Beratung und kompetente Unterstützung.
Arbeitnehmer wissen oft nicht, auf welche Regelungen sie besonders achten sollten. Arbeitgeber hingegen beraten wir bzgl. rechtswirksamer Vereinbarungen, unterstützen Sie bei einer interessengerechten Vertragsgestaltung und verhelfen dem Vertragswerk dabei zu größtmöglicher Rechtssicherheit.
Mit kompetenter Beratung und anwaltlicher Vorbereitung bereits vor dem Vertragsschluss lassen sich viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren vermeiden.
Ein Arbeitsvertrag muss zu seiner Wirksamkeit nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Trotzdem ist dringend zur Schriftform zu raten, denn nur so können Rechte und Pflichten eindeutig bestimmt und Beweisschwierigkeiten von vornherein verhindert werden. Außerdem bietet sich die Schriftform schon deshalb an, weil der Arbeitgeber ohnehin nach dem Nachweisgesetz dazu verpflichtet ist, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Wirksam zustande kommt der Arbeitsvertrag durch zwei aufeinander bezogene und übereinstimmende Willenserklärungen (das Vertragsangebot und die Annahme des Vertrags). Das sind in der Regel die jeweiligen Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der Vertragsurkunde.
In den meisten Fällen wird ein Mustervertrag verwendet, der für eine Vielzahl von Arbeitnehmern vorformuliert ist. Dabei handelt es sich dann um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die einzelnen Vertragsklauseln in AGBs dürfen nicht überraschend bzw. völlig unerwartet sein und den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung frei.
Wichtig ist aber, dass Vereinbarungen nicht gegen gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerschutz verstoßen. Das betrifft unter anderem Urlaub und Überstunden.
Bei tarifgebundenen Arbeitnehmern darf nicht von zwingenden Regeln des Tarifvertrages abgewichen werden.
Ist eine Bestimmung unzulässig, gilt stattdessen i.d.R. die entsprechende gesetzliche Regelung.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten und Gerichtsverfahren sollte bei der Vertragsgestaltung bzw. Vertragsprüfung auf die Vorgaben des Nachweisgesetzes und insbesondere auf folgende Regelungen geachtet werden:
Nachlässigkeiten an dieser Stelle wirken sich in jedem Job früher oder später aus. Lassen Sie sich daher von einem Spezialisten für Arbeitsrecht beraten und beugen Sie Ärger und Problemen vor.
Unsere Rechts- und Fachanwälte besuchen regelmäßig Fortbildungen und Konferenzen, um jederzeit über die neuesten Rechtsentwicklungen informiert zu sein. Durch die Spezialisierung im Arbeitsrecht können wir uns gänzlich auf Ihre Bedürfnisse konzentrieren. Das hebt uns aus der Menge anderer Anbieter hervor.