In vielen Fällen entbehren Kündigungen jeglicher Rechtsgrundlage. Trotzdem werden Sie nur mit einer professionellen arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage Ihre Ziele erreichen.
Nach Zugang der Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage einreichen – ansonsten wird die Kündigung wirksam!
Bitte nutzen Sie das folgende Online-Formular, um mit uns in Kontakt zu treten. Ihre Eingaben unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Durch Ihre Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.
Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für eine telefonische Erstberatung vereinbaren. Alternativ können wir Ihnen auch per E-Mail eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zukommen lassen.
Wir betreuen unsere Mandanten deutschlandweit ohne Mehrkosten. Für Kündigungsschutzklagen ist kein persönlicher Anwaltstermin erforderlich – die Kommunikation läuft unkompliziert über E-Mail und/oder Telefon.