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Führungskräfte


Schnell und unkompliziert

Führungskräfte spielen auf allen Feldern. Sie tragen Personal- und Bilanzverantwortung und beschäftigen sich täglich mit den anspruchsvollen Aufgaben ihres Fachgebiets. Genau wie Sie, misst man auch uns an unseren Ergebnissen, deswegen haben Sie es verdient, die kompetenteste Beratung im Arbeitsrecht zu bekommen.

Egal, um welchen  Sachverhalt es geht: Bei uns bekommen Sie umgehend einen Termin – auch am Wochenende. Wir bündeln alle Schriftsätze für Sie und leiten Ihnen umgehend die relevante Korrespondenz weiter. So sind Sie stets auf dem neusten Stand, werden aber nicht mit Details aufgehalten. Die Kommunikation zwischen uns läuft unkompliziert über E-Mail, Fax und/oder Telefon. Gern machen wir Ihnen auch einen persönlichen Termin in einem unserer Büros.

Beste Betreuung durch Fachanwältin

Rechtsanwältin Franziska Hasselbach praktiziert seit 2006 als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht und hat bereits zahlreiche Führungskräfte erfolgreich in Arbeitsrechtsverfahren begleitet. Sie leitet ein motiviertes Team aus Anwälten, die sich ebenfalls auf das Fachgebiet Arbeitsrecht spezialisiert haben. In kürze erwartet Franziska Hasselbach die Verleihung des Titels „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Kompetenz und Erfahrung in arbeitsrechtlichen Verfahren

Die Rechtsberatung, die wir Ihnen anbieten, basiert auf der Erfahrung, die wir im Arbeitsrecht über die Jahre gerichtlich und außergerichtlich gesammelt haben. Unsere Anwälte bilden sich ständig fort, um stetig auf dem neusten Stand zu sein und um so unseren anspruchsvollen Standard zu halten. Der Schlüssel zum Erfolg in Ihrem Fall ist der hohe Grad an Spezialisierung unseres Teams. Wir stehen als verlässlicher Partner mit profunden Sachkenntnissen in allen arbeitsrechtlichen Sachverhalten an Ihrer Seite.

Unsere Beratung ist individuell auf Sie zugeschnitten. Durch den persönlichen Kontakt, den wir während des gesamten Mandats pflegen, können wir die für Sie persönlich bestmögliche Lösung finden. Das ist unser Anspruch – und Ihr Recht!

Mehr als nur Arbeitnehmer

Führungskräfte nehmen nicht nur durch ihre Verantwortung im Unternehmen eine herausragende Position ein. Auch juristisch haben sie oft eine Sonderrolle. Das beginnt bei der Gestaltung des eigenen Arbeitsvertrages, die im Gegensatz zu klassischen Arbeitsverträgen häufig Zielvereinbarungen und Beteiligungsmodelle beinhaltet. Verträge mit Führungskräften können daher sowohl als klassische Arbeitsverträge, als auch als Berater- oder Werkverträge abgefasst sein. Umschreibungen wie „freier Mitarbeit“, „Projektleitung“ oder „Beratertätigkeit“ können dabei in die Irre führen. Um Klarheit über Ihr Vertragsverhältnis, Ihre Rechte und Pflichten zu schaffen, nehmen wir uns deswegen die Zeit, Ihren Vertrag genau unter die Lupe zu nehmen. Viele Schlupflöcher sind im Detail versteckt. Es sind die für Führungskräfte speziellen juristischen Perspektiven, die sie von der Schar der Arbeitnehmer abgrenzen.

Wir prüfen deswegen Ihre Verträge gern bereits vor der Unterzeichnung und weisen Sie auf rechtliche Fallstricke und ungünstige Klauseln hin.

Leistungsträger

Als Führungskraft sind Sie Leistungsträger. Die Ergebnisse ihrer Abteilung oder ihres Betriebsteils hängen von Ihren individuellen Fähigkeiten, Ihrem Einsatz und Ihrem Führungsstil ab. Um sich auf die Aufgaben und Ziele eines Leistungsträgers konzentrieren zu können, brauchen Sie jemanden, der Ihnen den Rücken freihält und Ihnen jederzeit beratend zur Seite steht.

Wir erfüllen diese Aufgabe, beraten Sie im Hintergrund, prüfen Ihre Verträge und geben Ihnen das notwendige juristische Rüstzeug an die Hand, das Sie gegenüber der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber stärkt.

Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Standorten und vielen Mitarbeitern verstehen wir die an Sie gestellten Anforderungen und können sie aus langjähriger Erfahrung heraus bewerten. Deswegen ist unsere Beratung eine individuelle Leistung, die Ihnen persönlich und diskret zukommt. Sollten Sie dennoch wünschen, dass wir mit Ihrem Arbeit- oder Auftraggeber in Kontakt treten, sind wir selbstverständlich zur Stelle. Gleiches gilt für gerichtliche Auseinandersetzungen.

Der Kreis der Führungskräfte ist klein, eine unbedachte Entscheidung oder ein schmutziger Prozess können in Deutschland schnell einen über Jahre hinweg gepflegten, professionellen Ruf in der Branche zerstören. Im Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen daher, inwiefern eine juristische Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber anzuraten wäre und wägen mit Ihnen die Chancen und Risiken ab. Durch unsere rund zehnjährige Erfahrung bieten wir Ihnen einen fundierten Erfahrungsschatz, der Ihnen hilft, die Sachlage kompetent einzuschätzen. Unser oberstes Gebot hierbei ist Zeit- und Kosteneffizienz.

Unser Angebot richtet sich – je nach Gesellschaftsform – an Vorstände, Prokuristen, Abteilungsleiter, Geschäftsführer und sonstige leitende Angestellte. Das Bundesarbeitsgericht hat vor kurzem erst neu gefasst, was ein leitender Angestellter ist. Wichtigstes Abgrenzungskriterium war dabei die Befugnis nach außen hin handeln zu können und damit Verantwortung als Repräsentant des Unternehmens wahrnehmen zu können.

Kaum eine Führungsperson hat die zeitlichen Kapazitäten, sich intensiv mit allen Details des Arbeitsrechts auseinandersetzen. An dieser Stelle stehen wir Ihnen zur Seite. Wir schulen Sie oder werden in einem konkreten Fall für Sie tätig.

Leistungsspektrum

Die Beratung von Führungskräften ist eine Mischung aus Rechtsberatung und Taktik. Kaum die Hälfte der Führungskräfte in Deutschland übersteht ihre erste Amtsperiode, ergab eine Studie. Immer mehr Chefposten werden deswegen als Schleudersitze wahrgenommen. Ein unfreiwilliges Ausscheiden ist allerdings oftmals nur einer schlechten Vorbereitung geschuldet. Um Ihnen einen entscheidenden Vorteil zu geben, wenden Sie sich an uns. Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket, mit dem Sie stets gewappnet sind. Zu unseren Tätigkeiten gehört unter anderem:

  • Vertragsgestaltung
  • Beratung
  • Schulung
  • Abfindungen und Zeugnisse
  • Schutz gegen Schadensersatzklagen (unerlaubte Dienstwagennutzung, Spesen etc)

Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsgestaltung

Führungskräfte haben im Hinblick auf ihre Arbeitsverträge oftmals mehr Mitspracherecht als ein normaler Arbeitnehmer. Sobald sich die Möglichkeit für Vertragsverhandlungen ergibt, sollten Sie sie ausnutzen – zögern Sie, verstreicht die Chance und rächt sich vielleicht einige Jahre später. Vielmehr ist es sinnvoll, wenn Sie einen vorgelegten Vertrag vorher fachkundig bewerten lassen, riskante Klauseln identifizieren und durch günstigere Regelungen ersetzen lassen.

Der Teufel steckt im Detail und gerade Führungskräften, die auf ihre Absicherung bedacht sind, missverstehen häufig, welche Regelungen für sie positiv wirken können.

So ist ein Dienstvertrag als klassischer Arbeitnehmer grundsätzlich einem Werkvertrag vorzuziehen. Selbst, wenn der Arbeitnehmer damit das Gefühl hat, seine Freiheit einzubüßen, kommt er unter Umständen dennoch in den Genuss der gesetzlichen Kündigungsschutzregelungen. Ein zeitlich befristeter Vertrag ist darüber hinaus wesentlich vorteilhafter, als ein unbefristeter Vertrag. Letzterer ist nämlich jederzeit kündbar, während die Kündigung vor Ablauf der Befristung hingegen nur mit wichtigem Grund – oder eben einer dicken Abfindung – machbar ist. Außerdem begibt sich eine Führungskraft, deren Wiederbefristung ansteht, in eine wesentlich stärkere Verhandlungsposition.

Auch das Einfügen von Ausstiegsklauseln wird zu häufig vernachlässigt. Das rächt sich spätestens, wenn eine neue Firmenleitung Unruhe in den Betrieb bringt und Sie lieber heute, als morgen raus wären. Gleiches gilt für Versetzungs- und Tätigkeitsklauseln, die Sie vor dem Abstellgleis bewahren können, sollten Sie doch mal in Ungnade fallen.

Ebenfalls essentiell: Die Begrenzung der Dauer und des Umfangs von Schadensersatzansprüchen. Eine Begrenzung des Haftungsumfangs, zum Beispiel bezüglich fahrlässiger Handlungen, ist sinnvoll, wenn Sie damit millionenschweren Regressansprüche vorbeugen können. Eine Vorsorgeklausel schützt Sie nicht nur im Alter, nach dem neuen Vorstandsvergütungsgesetz können wir sogar die Angemessenheit Ihres Gehalts bewerten.

Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen

Führungskräfte grenzen sich meistens durch ihr Einkommen vom Rest der Belegschaft ab. Die Unternehmen kostet das viel Geld, weswegen viele von Ihnen einen entsprechend hohen Aufwand betreiben, wenn sie mit jemandem nicht zufrieden sind.

Kündigungsschutz, wie er normalen Arbeitnehmern zu Gute kommt, erhalten Führungskräfte oft nicht. Selbst, wenn sie einen Dienstvertrag unterschrieben haben, gilt beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz nicht für leitende Angestellte (). Auch der Betriebsrat darf nur für Arbeitnehmer tätig werden, die sich nicht in leitender Position befinden. Das ergibt sich aus § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes. Kommt es zum Kündigungsprozess, ist es deswegen oftmals vorteilhaft beweisen zu können, dass die Leitungsposition vornehmlich einem Ehrentitel gerecht wird, der Gekündigte jedoch ein normaler Arbeitnehmer ist. Die Folge: Abfindungen und Kündigungsverbote sind wieder in greifbarer Nähe.

Diese Mechanismen gelten allerdings nur gegen ordentliche Kündigungen. Außerordentliche Kündigungen werden nicht erfasst. Grade in verantwortungsvollen Positionen suchen Unternehmen häufig gezielt nach Verfehlungen ihrer leitenden Mitarbeiter, um sich fristlos und ohne Abfindung von ihnen zu trennen. Unser Tipp: Trennen Sie privates und berufliches streng: Nutzen Sie den Dienstwagen ausschließlich innerhalb des vorgegebenen Rahmens, führen sie keine privaten Gespräche von Firmentelefonen, wenn es Ihnen nicht ausdrücklich gestattet wurde. Viele Manager sind schon über geringere Verhaltensweisen gestolpert.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass nach einem Grund gesucht wird: bewahren Sie Ruhe und kommen Sie zu uns. Gemeinsam besprechen wir Ihre Optionen.

Dazu gehört auch, dass wir Sie dahingehend beraten, wie Sie mit dem Angebot gegen Abfindung auszuscheiden einer Entlassung zuvorkommen. Auch wenn Ihnen bereits ein Abfindungsangebot vorliegt, sollten Sie nicht überstürzt handeln. Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Einschätzung des Angebots, erstellen gegebenenfalls ein Gegenangebot oder formulieren Ihre Ablehnung.

Ein oft übergangener Punkt in Beendigungsverhandlungen sind die Arbeitszeugnisse. Hier kommt es auf Details, wie ein richtiges Ausstellungsdatum an. Ein unrundes Datum kann schnell auf einen unfreiwilligen Abgang schließen lassen.

Vorher sprechen wir allerdings über ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot, dessen Gültigkeit oder Ungültigkeit sich maßgeblich auf Ihre künftige Karriere auswirken kann. Denn auch hier gibt es verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten. Sie stellen fest: Es gibt viel zu beachten. Bei uns sind Sie deswegen in guten Händen.

Warum die Kanzlei Hasselbach

Das Arbeitsrecht ist unser tägliches Handwerk. Wir sind flexibel, erfahren und effizient. Als spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen die bestmögliche Rechtsberatung, große Flexibilität und ein umfängliches Tätigkeitsspektrum – in ganz Deutschland.

Sie erhalten bei uns einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie jeder Zeit auf dem Laufenden hält. Sollte er außer Haus sein, stellen wir eine Urlaubsvertretung, sodass eine lückenlose Betreuung gewährleistet wird. Ständige Weiterbildung, langjährige Erfahrung und ein hohes Maß an Spezialisation gibt Ihnen in uns einen starken Partner, der Ihnen den Rücken frei hält, damit Sie sich auf Ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.