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Ihr Rechtsanwalt für internationales Familienrecht in Köln


Das internationale Familienrecht ist ein zunehmend wichtiger Aspekt der juristischen Arbeit. Unsere Kanzlei ist auf die Lösung grenzüberschreitender Fälle im Familienrecht spezialisiert. Wir bieten Ihnen in unserer Kanzlei in Köln:

  1. Durchführung internationaler Scheidung
  2. Beratung rund um multinationale Eheverträge
  3. Anerkennung ausländischer Scheidungen
  4. Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
  5. Beratung zu Umgangsrecht, Sorgerecht und Adoption im Ausland

Auf juristischer Ebene unterstützen wir Ihre Anliegen gegenüber ausländischen Behörden und Gerichten. Wenn ein Anspruchsgegner (etwa Ihr Partner oder ein Elternteil) im Ausland lebt, stärken wir Ihre Position und verhelfen Ihnen bestmöglich zu Ihrem Recht.

1. In Köln auf internationales Familienrecht spezialisiert

Ihr Anspruch ist nur so stark wie Ihre Anwälte! Die Komplikationen des internationalen Familienrechts liegen nicht unbedingt im Recht an sich, sondern darin, es kompetent durchsetzen zu können.

Unsere Kölner Kanzlei beschäftigt Rechtsanwälte im internationalen Familienrecht, die Auslandserfahrung gesammelt haben. Kanzleichefin Franziska Hasselbach hat unter anderem in Norwegen studiert und in Frankreich gearbeitet. In Deutschland ist sie als Fachanwältin für Familienrecht auf internationales Familienrecht spezialisiert. Bei uns werden Sie von Rechtsanwälten beraten, die Erfahrung mit ausländischen Behörden und mit ausländischem Recht haben. Sollten wir dabei sprichwörtlich an unsere Grenzen gelangen, finden wir für Sie internationale Kooperationsanwälte, die außerhalb Deutschlands für Sie tätig werden.

2 x in Köln: Ihr Spezialist für internationales Familienrecht
Wir sind mit zwei Standorten in der Rheinmetropole Köln präsent, um für unsere Mandanten optimal erreichbar zu sein: Am Zülpicher Platz in der Innenstadt befindet sich unsere City-Kanzlei – optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Unser Büro im Süden Kölns in Köln-Rodenkirchen (Stadtteil Sürth) liegt verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Köln und Bonn, so dass Sie beide Standorte schnell und komfortabel mit dem Auto, Straßenbahn oder Bus erreichen können. In beiden Büros steht Ihnen Rechtsanwältin Franziska Hasselbach gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

2. Schwerpunkt internationale Scheidungen

Köln ist eine multikulturelle Stadt. Menschen aus 181 Nationen leben in der Rheinmetropole und machen rund 17 Prozent der Stadtbevölkerung aus. Etwa die Hälfte von Ihnen ist verheiratet. Haben zwei Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten spricht man von einer sogenannten „binationalen Ehe“. Wenn eine solche Ehe geschieden werden soll, fängt die Arbeit für einen Anwalt im internationalen Familienrecht an: Welches Recht ist für die Scheidung anwendbar, wo kann sie durchgeführt werden und was kostet die Scheidung überhaupt?

Diese Fragen beantwortet das internationale Familienrecht. Dessen Kollisionsnormen entscheiden über das anwendbare Recht, also nach welchen Regeln eine Scheidung durchzuführen ist oder ob ein deutsches oder ein anderes Gericht darüber entscheiden darf.

Die Materie ist komplex. So kann es sein, dass zwar ein deutsches Gericht für die Durchführung der internationalen Scheidung und die Festlegung der Scheidungskosten zuständig ist, dabei aber nach ausländischem Recht urteilen muss. Das Familiengericht Köln kann beispielsweise türkisches Recht anzuwenden haben.

Es kommt immer darauf an, zu welchem Staat die Beteiligten die engste Bindung haben. Das kann ein gemeinsamer Wohnort, eine Festlegung durch Ehevertrag oder die gemeinsame Staatsangehörigkeit sein.

Deswegen ist der Kanzlei Hasselbach das erste Beratungsgespräch besonders wichtig. Es hilft, alle offenen Fragen zu klären und alle Facetten Ihres Falls zu erfassen.

3. Wer ist im internationalen Familienrecht zuständig?

Das kommt, wie erwähnt, auf den (Einzel-)Fall an. Ein deutsches Gericht ist jedenfalls für internationale Familiensachen zuständig, wenn die Ehepartner einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland haben. Auch wenn sie im Ausland leben, kann ein deutsches Gericht zuständig sein, wenn beide Partner deutsche Staatsbürger sind. Zusätzlich listet § 98 FamFG Gründe auf, die dazu führen, dass ein deutsches Gericht angerufen werden kann.

In anderen Staaten gibt es meistens vergleichbare Regelungen. Wenn beide Ehegatten beispielsweise in Deutschland leben, aber amerikanische Staatsangehörige sind, könnte ein US-Gericht zuständig sein. Nach deutschem Recht kann das Paar allerdings in Deutschland geschieden werden. In einem Beratungsgespräch klären wir Sie gern auf, wo die Vorteile der jeweiligen Lösungen liegen könnten.

4. Internationales Familienrecht in Köln vor Gericht

Wenn es zu einem Verfahren in Deutschland kommt, dann ist dabei immer deutsches Prozessrecht anwendbar. Das bezieht sich auf die Beteiligtenfähigkeit und das Recht, Zeugen zu benennen, ebenso wie auf Fristen und Kosten des Verfahrens. Die sachlichen Scheidungsvoraussetzungen bleiben dem jeweils anwendbaren Recht überlassen. In Deutschland wäre das Scheitern der Ehe und das Einhalten des Trennungsjahres relevant.

Beispiel: Sind beide Ehegatten Muslime und möchten sich nach dem religiösen Recht der Scharia (‏شريعة ) scheiden lassen, entfallen in Deutschland die prozessualen Voraussetzungen, beispielsweise die Regeln darüber, wer die Scheidung einreichen darf. Sachliche Voraussetzungen des islamischen Rechts gelten allerdings weiterhin.

Neben der Scheidung an sich ist das deutsche Familiengericht auch für die Abwicklung der Scheidungsfolgen einer binationalen Ehe zuständig. Die Fragen zu nachehelichem Unterhalt, Sorgerecht und gegebenenfalls dem Zugewinnausgleich werden auch im internationalen Familienrecht in Köln entschieden.

Franziska Hasselbach – Fachanwältin für Familienrecht
Franziska Hasselbach - Fachanwältin für FamilienrechtIch bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Köln und spezialisiert auf internationales Familienrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, Köln und Bergen (Norwegen) bin ich seit 2006 als niedergelassene Rechtsanwältin selbständig. Durch meinen Fachanwaltstitel bin ich zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Familienrecht verpflichtet. Dadurch ist gewährleistet, dass ich als Ihr Anwalt für internationales Familienrecht bzgl. Gesetzgebung und Rechtsprechung immer auf dem aktuellsten Stand bin.

5. Werden ausländische Scheidungen in Deutschland anerkannt?

Ja! Das EU-Recht hat das internationale Familienrecht weitestgehend harmonisiert. Außer aus Dänemark werden familienrechtliche Dokumente aus jedem EU-Mitgliedsstaat ohne Weiteres anerkannt. Bei Scheidungen aus Ländern außerhalb der EU müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Scheidung bei der Landesjustizverwaltung (für Köln: in NRW) einreichen. Das gilt nicht, wenn beide Gatten die gleiche Staatsbürgerschaft wie der Staat der Scheidung haben (beispielsweise zwei Brasilianer, die sich in Brasilien scheiden ließen).

6. Unterhaltsansprüche gegen Ausländer

Gerade bei internationalen Scheidungen steht häufig die Frage im Raum, wer Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlen muss. Auch hier kommt es darauf an, welches Recht anwendbar ist. Grundsätzlich ist das Recht des Ortes anwendbar, an dem sich der (vermeintlich) Unterhaltsberechtigte gewöhnlich aufhält. Wohnt ein Kind in Deutschland, hat es nach deutschem Recht gegen die Eltern einen Anspruch, dessen Höhe sich nach den deutschen Regeln über den Kindesunterhalt richtet. Lebt es hingegen in einem anderen Land, ist zu prüfen, ob unter Umständen die dortigen Gesetze anwendbar sind. So kann die Höhe, aber auch das „Ob“ des Anspruchs je nach Situation der Beteiligten variieren. Zieht ein Unterhaltsberechtigter um, kann sich die Lage wiederum ändern. Unsere Aufgabe ist es, für Sie Klarheit über den Fall zu schaffen.

Diese Prinzipien gelten nicht nur für den Kindesunterhalt. Auch der Ehegattenunterhalt, der nacheheliche Unterhalt und gegebenenfalls der Elternunterhalt richten sich gegebenenfalls nach den Wohnorten der Beteiligten.

Die Vollstreckung von Forderungen im Ausland wird ebenfalls durch das internationale Familienrecht geregelt. In Köln ist beispielsweise das Jugendamt die erste Anlaufstelle, wenn es um die Geltendmachung von Kindesunterhalt im Ausland geht. Das weitere Verfahren richtet sich zumeist nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, innerhalb der EU gelten Sondernormen, die das Verfahren erleichtern. Wir helfen Ihnen den Anspruchsgegner zu ermitteln und begleiten Sie fachkompetent durch das gesamte Verfahren.

7. Breites Tätigkeitsspektrum

Unsere weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im internationalen Sorge- und Umgangsrecht sowie dem Adoptionsrecht. Besonders bei der Anwendbarkeit von Sorgerechtsübereinkommen mit anderen Staaten ist profunde Rechtskenntnis und Erfahrung nötig, um erfolgreich zu sein. Sprechen Sie uns an. Wir sind Ihr Rechtsanwalt für internationales Familienrecht in Köln.