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Rechtsanwalt für internationales Familienrecht in Frankfurt


Die Rechtsanwaltskanzlei Hasselbach ist seit 2006 auf internationales Familienrecht spezialisiert. Wir sind an vier Standorten im Rhein-Main-Gebiet und im Raum Köln/Bonn tätig und beraten jährlich eine Vielzahl von Mandanten zu Rechtsfragen aus dem internationalen Familienrecht.

Die Kanzlei – geführt von Rechtsanwältin Franziska Hasselbach (Fachanwältin für Familienrecht) – betreut seit Jahren Mandanten in grenzüberschreitenden Unterhalts- und Scheidungsfragen. Durch regelmäßige Fachanwalts-Fortbildungen in Frankfurt und bundesweit können wir den hohen Standard, den unsere Mandanten gewohnt sind, bewahren. Auch deswegen empfehlen uns über 90 Prozent unserer Mandanten weiter.

1. Worum geht es im internationalen Familienrecht?

Es geht um alle Fälle zwischen Familienmitgliedern, die einen Bezug zum Ausland haben. Das ist der Fall, wenn einer der Beteiligten seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands oder eine andere Nationalität hat. Ein klassisches Beispiel sind Ehen zwischen Bürgern unterschiedlicher Staaten, sogenannte binationale Ehen.

Wenn beide Beteiligten eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit haben, muss entschieden werden, welcher Staat sein Recht anwenden darf. Das internationale Familienrecht soll die unterschiedlichen Rechtssysteme der Staaten in Einklang bringen. Wird beispielsweise eine Ehe zwischen einer Deutschen und einem Australier geschieden, kann die Scheidung nach deutschem Recht, die Auseinandersetzung über das Ehevermögen aber nach australischem Recht geschehen. Auch das Recht eines dritten Staates kann für diese Entscheidung relevant sein. Ein Anwalt für internationales Familienrecht identifiziert diese Problemfälle und begleitet Sie bei der erfolgreichen Lösung.

Das deutsche Recht kennt dafür eine Reihe sogenannter Kollisionsnormen, die gängige Problemfälle abdecken. Sich mit dieser Materie auseinander zu setzen, ist täglich Brot für einen Fachanwalt, der im internationalen Familienrecht arbeitet.

Unsere Kanzlei arbeitet von Frankfurt aus und bietet im internationalen Familienrecht Beratung und Vertretung zu folgenden Themen:

Es ist im internationalen Familienrecht definitiv sinnvoll, die Expertise eines Fachanwalts für Familienrecht einzuholen. Wir können Sie umfassend und ganz praktisch zu Chancen und Risiken Ihres Falls beraten. Unsere Anwälte greifen dabei ihrerseits auf Auslandserfahrung zurück, die das kompetente Interpretieren und Anwenden internationaler Gesetze möglich macht. Egal, ob internationale Scheidung oder Unterhalt im Ausland eingeklagt werden soll: Wir kümmern uns darum, dass Sie effektiv an ihr Ziel kommen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei im Frankfurter Westend im internationalen Familienrecht detaillierter vor:

2. Internationale Scheidung

Soll eine binationale Ehe geschieden werden, steht zunächst die Frage im Raum, an wen man sich wenden kann. Kommen Sie zu uns. Selbst, wenn die deutschen Gerichte für die internationale Scheidung nicht zuständig sind, können wir Sie über die richtigen Behörden im Ausland informieren und gegebenenfalls über einen unserer internationalen Kooperationsanwälte dort für Sie tätig werden. Auch dabei versuchen wir, die Kosten der Scheidung so gering wie möglich zu halten.

3. Zuständigkeit bei internationalen Scheidungen

Die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts richtet sich dabei nach dem Bezug, den die Gatten zu Deutschland oder einem anderen Staat haben (beispielsweise Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Nach § 98 FamFG ist ein deutsches Gericht für die internationale Scheidung bei deutscher Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit und Aufenthalt in Deutschland oder Wohnort beider Gatten in der BRD zuständig. In Ausnahmefällen kann es auch genügen, wenn nur einer der Gatten in Deutschland lebt. Die deutschen Familiengerichte sind dann auch für die Regelung der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinnausgleich und ähnliches) zuständig.

Ob auch deutsches Recht anwendbar ist, regelt entweder ein Ehevertrag oder wird meist nach dem letzten gemeinsamen Wohnort entschieden, so will es die „ROM III“-Verordnung. Wohnten beide Ehepartner in Deutschland, ist meist deutsches Recht anwendbar. Gleiches gilt, wenn beide Partner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das gilt auch im Ausland, sodass bei Scheidung im Ausland grundsätzlich deutsches Scheidungsrecht angewandt werden kann.

4. Scheidung in Deutschland nach ausländischem Recht

Entsprechend kann man sich auch in Deutschland nach ausländischem Recht scheiden lassen. Allerdings bleibt in diesem Fall das deutsche Prozessrecht anwendbar. Nur die materiellen Bedingungen variieren. Zum Prozessrecht werden unter anderem Beweisregeln, Fristen und die Parteifähigkeit der Scheidungswilligen gezählt.

Erfahrungen und Bewertungen unserer Mandanten
Bewertungen und Erfahrungsberichte unserer Mandanten | Kanzlei Hasselbach Zufriedene Mandanten sind für uns das Wichtigste. Daher versuchen wir, die Qualität unserer Beratungsleistungen ständig zu verbessern und dabei die Bewertung durch unsere Mandanten zu berücksichtigen. Im Bereich Familienrecht in Frankfurt werden wir von über 90% unserer Mandanten uneingeschränkt weiterempfohlen! Auf besonders positive Resonanz stößt dabei die Qualität der Beratung sowie die Freundlichkeit und Zuverlässigkeit unserer Mitarbeiter.

 

5. Anerkennung einer Scheidung im Ausland

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (außer Dänemark) werden deutsche Scheidungen anerkannt, so bestimmt es die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003. Der Nachweis der Ehescheidung wird lediglich über ein Formblatt erbracht.

Außerhalb der EU müssen in der Regel die dort zuständigen Behörden oder Gerichte über eine Anerkennung entscheiden. Einige Staaten lehnen ausländische Scheidungen grundsätzlich ab und fordern gegebenenfalls eine Wiederholung nach nationalen Regeln.

6. Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Deutschland

Anders herum müssen ausländische Scheidungen auch grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden, wenn die Ehegatten hierzulande noch als verheiratet registriert sind. Dazu muss ein Antrag auf Anerkennung der Scheidung bei der Landesjustizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden. Dafür wird regelmäßig eine Gebühr zwischen 10 und 310 Euro fällig. Hat nach § 107 Absatz 1 Satz 2 FamFG „ein Gericht oder eine Behörde des Staates entschieden, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehört haben, hängt die Anerkennung nicht von einer Feststellung der Landesjustizverwaltung ab“. Generell anerkannt werden auch Scheidungen aus EU -Staaten (Ausnahme: Dänemark). Die Landesjustizverwaltung wird dabei meist von den Präsidenten der zuständigen Oberlandesgerichte vertreten.

Ohne Anerkennung ist es den Gatten verboten erneut zu heiraten. Die Anerkennung selbst wird allerdings selten, regelmäßig nur im Fall schwerer Verfahrensfehler, verweigert.

7. Vollstreckung von Unterhaltstiteln im Ausland

Ein Fachanwalt für Familienrecht hat auch im internationalen Familienrecht sehr häufig mit Unterhaltsstreitigkeiten zu tun. Im Unterhaltsrecht geht es um die finanziellen Aspekte der Familie. Unterhaltsberechtigt können beispielsweise Kinder und Ehegatten oder auch die Eltern eines Unterhaltspflichtigen sein. Kindesunterhalt steht meist Minderjährigen oder Kindern in Ausbildung zu. In Deutschland gibt es ein Auslandsunterhaltsgesetz, das die Zuständigkeiten für die Geltendmachung und Anerkennung von Unterhaltsansprüchen gegenüber den meisten Staaten regelt. Ein danach erlassener Unterhaltstitel muss vom im Ausland zuständigen Gericht anerkannt werden, dann kann er auch dort für vollstreckbar erklärt werden. Dieses Verfahren nennt sich Exequaturverfahren. Dabei prüfen ausländische Richter, ob der Titel mit der Rechtsordnung ihres Landes vereinbar ist. Besonders oft scheitert das an formellen Hindernissen, wie die Zustellung des Titels in der richtigen Sprache und Frist. Unsere Erfahrung im Ausland hilft Ihnen, diese Fehler zu vermeiden.

Franziska Hasselbach – Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Franziska HasselbachSeit ihrer Gründung im Jahr 2006 ist die Kanzlei Hasselbach auf Sachverhalte aus dem Rechtsgebiet internationales Familienrecht spezialisiert. Neben der Durchführung von internationalen Scheidungsverfahren gehört dazu in erster Linie die Beratung bei Fragestellungen zum Sorge- oder Unterhaltsrecht sowie die Erstellung und Prüfung von Eheverträgen mit mehrstaatlichem Bezug.
Rechtsanwältin Franziska Hasselbach ist Fachanwältin für Familienrecht. Die Berechtigung zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main nach Nachweis der erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse verliehen.

 

8. Besonderheiten innerhalb der EU

Unterhaltstitel, die in einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurden, sind überall innerhalb der Union (außer Dänemark) durch die jeweilig zuständigen Behörden vollstreckbar. Voraussetzung ist ein titulierter Anspruch, der ohne weitere Prüfung gegen im Ausland lebende Unterhaltsschuldner gilt. Grundsätzlich kann jede Form des Unterhalts innerhalb der EU so vollstreckt werden.

Beispiel: Eine in Deutschland lebende, alleinerziehende Mutter möchte nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt von ihrem Spanischen Ex-Mann einfordern. Die deutschen Gerichte sind zuständig und entscheiden über Höhe und Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts nach deutschem Recht.

9. Sorge- und Umgangsrecht

Außerhalb Europas müssen deutsche Sorgerechtsentscheidungen grundsätzlich auch anerkannt werden. Einige Drittstaaten, beispielsweise die Türkei, haben allerdings Übereinkommen unterschrieben, die eine solche Anerkennung erleichtern. Voraussetzung ist ein Antrag beim deutschen Bundesamt für Justiz. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eile ist in dem Fall geboten, in dem bestehende Sorgerechtsvereinbarungen ignoriert werden, und ein Nichtberechtigter sich mit dem Kind ins Ausland absetzt. Das ist ein klassischer Fall von Kindesentführung und wird in den meisten Staaten der Erde strafrechtlich verfolgt. In Deutschland ist unter gewissen Voraussetzungen auch strafbar, ein Kind einem oder beiden Elternteilen zu entziehen. Für die Rückführung entführter Kinder aus dem Ausland gibt es ebenfalls eine Stelle beim Bundesjustizamt. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie in dieser schwierigen Situation und helfen Ihnen bei der Antragsstellung und -durchsetzung.

10. Adoptionsrecht

Immer mehr Paare entscheiden sich, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Meist geschieht das im jeweiligen Ausland nach dortigem Recht. Die deutschen Behörden erkennen in der Regel Auslandsadoptionen an, wenn die jeweiligen Staaten bescheinigen, dass im Verfahren das „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ)“ eingehalten wurde. Sollte die Adoption oder eine ihrer Folgen (Erbrecht, Aufenthaltsrecht und ähnliches) nicht anerkannt werden, kann Ihnen ein Fachanwalt für Familienrecht, der im internationalen Familienrecht versiert ist, weiterhelfen.

11. Ihre Fachanwälte für Familienrecht in Frankfurt

Unsere Kanzlei befindet sich in der Schumannstraße 24-26 im Frankfurter Westend, unweit der Messe in der Nähe des Senckenbergmuseums. Sie erreichen die Kanzlei über die U4 (Haltestelle: Festhalle/Messe) oder mit dem Auto. Parkplätze sind in ausreichender Zahl im nahen Parkhaus der Frankfurter Messe vorhanden.