Die Anwälte der Kanzlei Hasselbach beschäftigen sich in Frankfurt in erster Linie mit dem Familienrecht und somit auch ständig mit dem Thema Scheidung. Frau Rechtsanwältin Hasselbach besitzt bereits seit vielen Jahren den Titel eines Fachanwalts für Familienrecht, den sie durch den Nachweis spezifischen Fachwissens und praktischer Erfahrung erbracht hat.
Die Scheidung ist zwar nur ein Teilbereich des Familienrechts, doch geht sie oft einher mit Fragen aus ganz anderen Bereichen. Daher kann sie nur in den wenigsten Fällen isoliert betrachtet werden, nämlich dann, wenn alle weiteren wesentlichen Fragen geklärt sind, die das eheliche Zusammenleben prägen. Diese Fragen betreffen zum Beispiel das Sorgerecht über die Kinder, das Unterhaltsrecht, die Aufteilung des Hausrates und des Vermögens. Daher legen wir in Frankfurt großen Wert darauf, ganzheitlich zu beraten und die für den Mandanten günstigste Lösung zu finden.
Um sich scheiden lassen zu können, müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben – so will es das Gesetz. Leben sie seit einem Jahr bereits in unterschiedlichen Wohnungen und führen ein voneinander unabhängiges Leben, ist die Voraussetzung des Getrenntlebens problemlos erfüllt. Die Praxis in Frankfurt zeigt allerdings, dass die Ehepartner noch lange in einer gemeinsamen Wohnung leben. Doch auch hier kann das Getrenntleben gegeben sein. Dies ist dann der Fall, wenn sie trotz der räumlichen Nähe ein unabhängiges Leben führen; das heißt, weder kochen sie füreinander noch schlafen sie in einem Bett, man spricht hier auch von „getrennt von Tisch und Bett“. Dem Richter kommt es maßgeblich darauf an, dass mindestens ein Ehepartner nicht mehr gewillt ist, die häusliche Gemeinschaft herzustellen.
Sind die wesentlichen Fragen geklärt, brauchen die Eheleute nur einen Scheidungsanwalt – ein Anwalt ist bei der Scheidung von Gesetzes wegen vorgeschrieben (sog. Anwaltspflicht). Anders liegt es, wenn eine dieser Fragen nicht einvernehmlich geklärt werden kann; dann bedarf jede Partei eines Anwalts. Die einvernehmliche Scheidung bietet zwei große Vorteile: zum einen können sich die Beteiligten die Kosten des Anwalts teilen und sparen somit viel Geld, zum anderen vollzieht sich die Scheidung erheblich schneller. In der Regel dauert eine einvernehmliche Scheidung 6-9 Monate – eine streitige Scheidung hingegen kann sich über Jahre hinziehen.
Wenn die Beteiligten keinen Kompromiss finden können und sich folglich vor Gericht streiten, dann spricht man von einer streitigen Scheidung. Insbesondere wenn es um Sorgerechts- und Unterhaltsfragen geht sollten Sie sich an Experten wenden, also an einen Fachanwalt für Familienrecht bzw. einen spezialisierten Scheidungsanwalt.
Unsere Scheidungsanwälte in Frankfurt haben auch langjährige Erfahrung mit der Betreuung und Vertretung ausländischer Mandanten, die sich in Deutschland scheiden lassen wollen. Nicht selten kommt es vor, dass die Ehegatten nun im Ausland leben oder beide aus dem Ausland kommen, sich aber in Deutschland scheiden zu lassen beabsichtigen. Dabei geht es zunächst immer darum, welches Recht angewendet wird. Hier können Sie sich ganz auf unsere Erfahrung verlassen.
Ihr Scheidungsanwalt in Frankfurt – Kanzlei Hasselbach
Das Frankfurter Büro der Kanzlei Hasselbach liegt zentral und verkehrsgünstig zwischen Messe, Palmengarten und Hauptbahnhof im Frankfurter Westend.
Unser Spezialgebiet ist das Familienrecht, die Inhaberin der Kanzlei – Rechtsanwältin Franziska Hasselbach – ist Fachanwältin für Familienrecht. Innerhalb des Familienrechts nimmt die Scheidung (darunter fällt auch die Auflösung von eingetragenen Lebenspartnerschaften) eine große Rolle ein. Wir verfolgen bei der Beratung in Scheidungssachen einen ganzheitlichen Ansatz, d.h. es werden auch Fragen zu Sorge- und Umgangsrecht bzw. der Aufteilung von Vermögen und Hausrat besprochen.
Zuerst muss der Scheidungsantrag von einem Scheidungsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Sodann wird der Ehepartner, der den Anwalt mit dem Scheidungsantrag beauftragt hat, vom Gericht aufgefordert, die Gerichtskosten zu zahlen.
Nachdem dies geschehen ist, schickt das Gericht beiden Ehepartnern den Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu. Der Versorgungsausgleich (auch Rentenausgleich genannt) ist ein wesentlicher Faktor für die Länge des Scheidungsverfahrens. Muss er nicht durchgeführt werden, weil die Eheleute z.B. weniger als drei Jahre miteinander verheiratet sind – oder soll er ausgeschlossen werden – kann eine Scheidung in manchen Fällen in unter drei Monaten erfolgen. Falls Sie Fragen dazu haben, treten Sie mit Ihrem Scheidungsanwalt in Frankfurt in Kontakt.
Ist der Versorgungsausgleich berechnet, kann das Gericht meistens bereits den Scheidungstermin festlegen. Bei dem Scheidungstermin müssen die Eheleute persönlich anwesend sein; dieser dauert nicht mehr als 10 – 20 Minuten. Anschließend sind Sie geschieden.
Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gerichts- und Anwaltsgebühren. Diese sind gesetzlich geregelt. Natürlich kann aber eine höhere als die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr mit dem Scheidungsanwalt vereinbart werden.