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Ihr Scheidungsanwalt in Köln: Kanzlei Hasselbach


Ich bin Fachanwältin für Familienrecht in Köln und unter anderem spezialisiert auf die Durchführung von Scheidungsverfahren. In unseren Büros in der Kölner Innenstadt sowie in Köln-Rodenkirchen berate ich meine Mandanten sowohl bei einvernehmlichen als auch bei streitigen Scheidungen. Da ich zwei Standorte im Kölner Stadtgebiet betreibe, können Sie uns von Ihrem Wohn- oder Arbeitsort stets ohne lange Anfahrt erreichen. Eine Terminvereinbarung ist jederzeit kurzfristig möglich, für berufstätige Mandanten biete ich auch Sondersprechstunden am Abend oder Wochenende an.

Franziska Hasselbach – Scheidungsanwältin in Köln
Scheidungsanwältin Franziska HasselbachIch bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Köln und spezialisiert auf die Beratung bei Ehescheidungen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, Köln und Bergen (Norwegen) bin ich seit 2006 als niedergelassene Rechtsanwältin selbständig.
Durch meinen Fachanwaltstitel bin ich zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Familienrecht verpflichtet. Dadurch ist gewährleistet, dass ich als Ihr Scheidungsanwalt bzgl. Gesetzgebung und Rechtsprechung immer auf den aktuellsten Stand bin.

Aber auch Mandanten aus dem restlichen Bundesgebiet können von meiner Erfahrung als Scheidungsanwalt in Köln und unseren günstigen Angeboten profitieren: Zum einen betreibe ich ein weiteres Büro im Rhein-Main-Gebiet, das aus Darmstadt und Frankfurt in wenigen Minuten zu erreichen ist. Außerdem können Scheidungsverfahren auf Wunsch auch komplett ohne persönlichen Anwaltstermin durchgeführt werden. Die Kommunikation zwischen Scheidungsanwalt und Mandant erfolgt in diesem Fall vollständig über E-Mail und/oder Telefon. Schriftsätze der Gegenseite oder vom Gericht werden selbstverständlich umgehend und kostenlos per Post an Sie weitergeleitet, so dass Sie immer auf dem aktuellsten Stand sind. Wir vertreten Sie deutschlandweit in Ihrem Scheidungsverfahren, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen!

Kanzlei Hasselbach – Scheidungsanwalt: 2 x in Köln
Um die bestmögliche Erreichbarkeit für unsere Mandaten zu gewährleisten sind wir mit zwei Büros in der Rheinmetropole Köln vertreten: Unsere City-Kanzlei in unmittelbarer Nähe des Zülpicher Platzes ist optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Das Büro in Köln-Rodenkirchen liegt verkehrsgünstig im Kölner Süden (Stadtteil Sürth) zwischen den Großstädten Köln und Bonn. Sie erreichen uns von beiden Städten bequem und schnell mit PKW, Straßenbahn oder Bus.
In beiden Büros steht Rechtsanwältin Franziska Hasselbach gerne für einen persönlichen Beratungstermin zur Verfügung.

Durch die langjährige Erfahrung von Rechtsanwältin Hasselbach – nachgewiesen durch den Titel der Fachanwältin – freuen sich unsere Mandanten über die bestmöglichen Ergebnisse. Doch auch bei einer so kompetenten Betreuung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt muss ein Scheidungsverfahren nicht zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden sein. Wir besprechen in einem persönlichen Termin oder am Telefon mit Ihnen gern vorab die möglichen Kosten Ihrer Scheidung. Sie behalten während des gesamten Verfahrens einen vollständigen Überblick über die anfallenden Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Bei Ehescheidungen geht es nicht nur um Geld sondern oftmals auch um verletzte Gefühle. Aus diesem Grund lege ich Wert darauf, dass alle relevanten Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsverfahren in einer angenehmen Atmosphäre und ohne Zeitdruck besprochen werden können.

Häufige Fragen

Wie kann ich die Scheidung einreichen?
Für die Scheidung herrscht in Deutschland Anwaltszwang: Um sich scheiden zu lassen brauchen Sie daher einen Rechtsanwalt, der für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht, indem er den Scheidungsantrag stellt. Ihr erster Schritt zur Scheidung ist daher die Auswahl eines guten Scheidungsanwalts.
Wann kann ich die Scheidung einreichen (Trennungsjahr)?
Sie können den Scheidungsantrag stellen, sobald Ihr Ehepartner und Sie ein Jahr getrennt gelebt haben und Sie beide der Scheidung zustimmen. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur in Härtefällen möglich. Verweigert ein Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung, muss eine Trennungszeit von drei Jahren eingehalten werden. Ausnahme: Ein Richter stellt fest, dass die Ehe bereits zerrüttet ist.
Wie ist der Ablauf einer Scheidung?
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Der Antragsteller muss sodann den Gerichtskostenvorschuss zahlen. Daraufhin stellt das Gericht den Scheidungsantrag an den Ehegatten zu. Ggf. wird in diesem Zuge auch der Fragebogen zum Versorgungsausgleich übermittelt. Anschließend wird ein Scheidungstermin festgesetzt, in dem die Scheidung per Scheidungsbeschluss festgestellt wird.
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
In Deutschland ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich, da vor den zuständigen Familiengerichten Anwaltszwang herrscht. Allerdings müssen nicht beide Ehepartner einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt.
Können wir bei der Scheidung einen gemeinsamen Anwalt nehmen?
Ja, Sie können einen gemeinsamen Scheidungsanwalt beauftragen, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Sie und Ihr Ehegatte müssen sich also hinsichtlich der grundlegenden Vereinbarungen zum Unterhalt, Zugewinnausgleich usw. einig sein.
Was kostet eine Scheidung?
Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Deren Höhe richtet sich nach dem Vermögen und dem monatlichen Nettoeinkommen des Ehepaares. Der daraus errechnete Betrag bestimmt den sogenannten Verfahrenswert. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. dem Gerichtskostengesetz.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt davon ab, wie einvernehmlich oder streitig die Ehe geschieden wird. Eine Ehe kann nach Ablauf des Trennungsjahres innerhalb von nur drei Monaten geschieden werden, wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, z.B. bei einer kurzen Ehe unter drei Jahren. Bei einer Scheidung mit Versorgungsausgleich müssen Sie mit bis zu neun Monaten rechnen. Eine streitige Scheidung kann sogar Jahre dauern.