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Scheidungsanwalt in Bonn


Eine Scheidung oder Trennung führt oftmals zu großen Einschnitten im Leben der Betroffenen. Hier ist eine frühzeitige anwaltliche Scheidungsberatung empfehlenswert, da neben der eigenen persönlichen Zukunft auch das Wohlergehen der gemeinsamen Kinder betroffen sein kann.

Die Anwälte der Kanzlei Hasselbach sind Spezialisten auf dem Gebiet des Scheidungsrechts. Wir bieten Ihnen in Bonn in einem vertrauensvollen Umfeld die Möglichkeit einer unkomplizierten Lösung Ihrer scheidungsrechtlichen Anliegen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte fühlen sich in Ihre familiäre Lebenslage ein und stehen Ihnen einzeln oder als Team mit Rat und Tat kompetent zur Seite.

  1. Wie erfolgt die Scheidung in Bonn?
  2. Internationale Scheidung
  3. Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  4. Wie hoch sind die Scheidungskosten?
  5. Wer bezahlt den Scheidungsanwalt?
  6. Häufige Fragen
Ihr Scheidungsanwalt in Bonn: Franziska Hasselbach – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin Franziska HasselbachIhre Ansprechpartnerin in der Kanzlei Hasselbach in Bonn ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Franziska Hasselbach.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hasselbach beraten und vertreten nationale und internationale Mandanten zu allen Fragen des Scheidungsrechts, wie z.B. einvernehmliche und streitige Scheidungen sowie Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

1. Wie erfolgt die Scheidung in Bonn?

In Deutschland erfolgt die Scheidung durch das zuständige Familiengericht, einer spezialisierten Abteilung des Amtsgerichts. Der Antrag auf Scheidung kann nur durch einen Rechtsanwalt wirksam eingereicht werden, da vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht. Das Familiengericht Bonn befindet sich unweit unserer Kanzlei in der Wilhelmstraße 21.

Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe ist, dass diese gescheitert ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass diese sie wiederherstellen.

Das Scheidungsrecht geht von einem Scheitern der Ehe aus, wenn

  • die Ehegatten seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt sind und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner dem Scheidungsantrag zustimmt

oder

  • die Eheleute seit mindestens drei Jahren voneinander getrennt sind.
    Die Voraussetzungen für das Scheitern der Ehe müssen dargelegt und nachgewiesen werden. Die Gerichte stellen hier hohe Anforderungen auf. Gelingen Darlegung und Nachweis nicht, wird der Scheidungsantrag vom Familiengericht zurückgewiesen. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich mit einem spezialisierten Scheidungsanwalt sprechen.

Die Voraussetzungen für das Scheitern der Ehe müssen dargelegt und nachgewiesen werden. Die Gerichte stellen hier hohe Anforderungen auf. Gelingen Darlegung und Nachweis nicht, wird der Scheidungsantrag vom Familiengericht zurückgewiesen. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich mit einem spezialisierten Scheidungsanwalt sprechen.

Einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung

Die einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung setzt voraus, dass sich beide Eheleute über die Scheidung und deren Folgesachen (z.B. Unterhalt und Sorgerecht) einig sind. Nach einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr reicht es aus, wenn ein Ehegatte durch einen Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehegatten unterliegt nicht dem Anwaltszwang. Demnach reicht bei einer einvernehmlichen Scheidung ein gemeinsamer Rechtsanwalt aus.

Einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung und streitigen Folgesachen

Sind sich beide Eheleute über die Scheidung einig, gibt es aber noch Differenzen hinsichtlich der Folgesachen, spricht das Familiengericht die Scheidung erst dann aus, wenn auch eine Einigung über die Folgesachen erzielt wird. Je länger der Streit andauert, desto länger dauert auch das Scheidungsverfahren. Darüber hinaus müssen in diesem Fall beide Eheleute anwaltlich vertreten sein.

Streitige Scheidung nach einem Jahr Trennung

Beantragt ein Ehegatte nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung und stimmt der andere Ehepartner dieser nicht zu, so muss das Scheitern der Ehe vom Antragsteller nachgewiesen werden. Gelingt dies nicht, wird das Familiengericht den Scheidungsantrag kostenpflichtig zurückweisen. Der Nachweis des Scheiterns der Ehe kann z.B. durch einen Zeugen oder eine Urkunde herbeigeführt werden. Gerade in solchen Verfahren ist eine rechtzeitige Scheidungsberatung unabdingbar.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Bonn achten darauf, dass Ihre Scheidung unkompliziert abläuft und Sie im Scheidungstermin keine bösen Überraschungen erleben.

Scheidung nach drei Jahren Trennung

Sind die Eheleute seit drei Jahren voneinander getrennt, ist eine Scheidung auch dann möglich, wenn der andere Ehegatte dieser nicht zustimmt. Denn nach § 1566 Absatz 2 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe nach einer dreijährigen Trennungszeit gescheitert ist.

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres („Blitzscheidung“)

Eine Scheidung ist auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehe gescheitert ist, die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte für einen Ehepartner bedeuten würde und die Gründe dieser Härte in der Person des anderen Ehepartners liegen.

Das Scheitern der Ehe und die unzumutbare Härte sind vom Antragsteller darzulegen und nachzuweisen. Hier stellen die Familiengerichte hohe Hürden auf. Gelingen Darlegung und Nachweis nicht, so wird auch in diesem Fall der Scheidungsantrag kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Antragsteller hat also die gesamten Verfahrenskosten (Gerichtskosten sowie die eigenen Anwaltskosten und die der Gegenseite) zu tragen. Wir achten darauf, dass Ihnen gerade dies nicht passiert. Aufgrund unserer jahrelangen anwaltlichen Erfahrung wissen wir genau, wie Sie Ihr Scheidungsverfahren kostengünstig und unkompliziert beenden.

Nachdem der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingegangen und die Gerichtskosten bezahlt sind, übersendet das Gericht beiden Eheleuten die Dokumente zum sog. Versorgungsausgleich. Sind alle Fragen im Versorgungsausgleich geklärt, wird ein Scheidungstermin angesetzt, in dem beide Ehegatten persönlich anwesend sein müssen. Bei einer Scheidung in Bonn findet der Termin im Amtsgericht – Familiengericht Bonn in der Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn statt. Der Scheidungstermin selbst dauert in der Regel nicht länger als eine halbe Stunde. Danach sind Sie geschieden.

2. Internationale Scheidung

Sie wollen sich scheiden lassen und Sie oder Ihr Ehepartner haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? Dann gibt es viele Fragen, die geklärt werden müssen:

Wo wird die Scheidung durchgeführt? In Deutschland oder in dem Land, in dem Sie geheiratet haben? Wird das deutsche Scheidungsrecht oder das Ihres Heimatstaates angewendet?

In bestimmten Fällen können Sie sich in Deutschland scheiden lassen und das deutsche Familiengericht muss ein ausländisches Scheidungsrecht für das Scheidungsverfahren anwenden. Als Scheidungsanwälte in Bonn haben wir bereits viele ausländische Mandanten beraten und vertreten, die sich in Deutschland scheiden lassen wollen. Unsere jahrelange Berufserfahrung im Scheidungsrecht nutzen wir gerne, um die beste Lösung für unsere Mandanten und ihre Familienangehörigen zu finden. Fragen Sie jetzt nach einem Termin, um mehr Struktur und Sicherheit für Ihren nächsten Lebensabschnitt zu erhalten!

Kanzlei Hasselbach: Ihre kompetenten und engagierten Scheidungsanwälte in Bonn
Die Kanzlei Hasselbach liegt in der Bonner Nordstadt, Bornheimer Straße 127, D- 53119 Bonn. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie unsere Kanzleiräume mit den Straßenbahnlinien 63 und 68, Haltestelle Bahnhof Bonn-West, sowie mit der Buslinie 602, Haltestelle Ellerstraße.Bei Anreise mit dem Pkw empfehlen wir die Anfahrt über die A565 (Ausfahrt Bonn-Tannenbusch oder AK Bonn-Nord). Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage direkt im Gebäude.

3. Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Möchten Sie sich von Ihrem Lebenspartner „scheiden“ lassen, so können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft bei dem für Sie zuständigen Familiengericht beantragen. Im deutschen Familienrecht wird die Auflösung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft („Homo-Ehe“) Aufhebung genannt. Die Voraussetzungen der Aufhebung gleichen inhaltlich denen der Ehescheidung.

Die ins Lebenspartnerschaftsregister eingetragene Lebenspartnerschaft kann in Deutschland nur durch richterlichen Beschluss aufgehoben und beendet werden. Wie bei einer Ehescheidung bedarf es bei einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft zumindest eines Anwaltes. Das heißt, dass derjenige, der den Antrag auf Aufhebung stellt, sich durch einen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen muss, da nur ein Scheidungsanwalt wirksam den Aufhebungsantrag stellen kann.

Für eine schnelle und kostengünstige Aufhebung empfiehlt sich die Vereinbarung einer Aufhebungsfolgenregelung. Darin können alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft anfallen (z.B. Unterhalt), geregelt werden. Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft nach dem 01.01.2005 geschlossen haben, wird im Zuge der Aufhebung der Lebenspartnerschaft auch der Versorgungsausgleich, also die Verteilung rentenrechtlicher Ansprüche, durchgeführt.

4. Wie hoch sind die Scheidungskosten?

Die Höhe der Scheidungskosten bestimmt sich nach dem sog. Verfahrenswert. Dieser bildet sich – vereinfacht ausgedrückt – aus dem verdreifachten Nettoeinkommen beider Ehegatten. In sehr seltenen Fällen berücksichtigt das Familiengericht auch die Vermögenssituation der Ehegatten für die Festlegung des Verfahrenswertes. Ist der Verfahrenswert ermittelt, berechnen das Gericht und die Anwälte ihre Vergütung bzw. Gebühren nach bestimmten Tabellen. Der Mindestwert liegt bei 2.000,00 EUR für die Scheidung und 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich.

Wie hoch die Scheidungskosten im Einzelfall ausfallen, kann in der Regel nicht exakt vorhergesagt werden. Es kommt immer auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles an. Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten ermitteln.

5. Wer bezahlt den Scheidungsanwalt?

Grundsätzlich gilt die Faustregel: Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag durch seinen Rechtsanwalt stellt, muss diesen auch bezahlen.

Wenn Sie als Antragsteller nicht alleine auf den Anwaltskosten sitzen bleiben wollen, können Sie mit Ihrem Ehegatten eine Kostenteilungsvereinbarung abschließen. Dadurch können Sie sich vor Beginn des Scheidungsverfahrens eine anteilige Kostenübernahme durch Ihren Ehepartner zusichern lassen.

Gerne beraten wir Sie in einer persönlichen Scheidungsberatung ausführlich über alle Scheidungskosten.

Häufige Fragen

Wie kann ich die Scheidung einreichen?
Wann kann ich die Scheidung einreichen (Trennungsjahr)?
Sie können den Scheidungsantrag stellen, sobald Ihr Ehepartner und Sie ein Jahr getrennt gelebt haben und Sie beide der Scheidung zustimmen. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur in Härtefällen möglich. Verweigert ein Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung, muss eine Trennungszeit von drei Jahren eingehalten werden. Ausnahme: Ein Richter stellt fest, dass die Ehe bereits zerrüttet ist.
Wie ist der Ablauf einer Scheidung?
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Der Antragsteller muss sodann den Gerichtskostenvorschuss zahlen. Daraufhin stellt das Gericht den Scheidungsantrag an den Ehegatten zu. Ggf. wird in diesem Zuge auch der Fragebogen zum Versorgungsausgleich übermittelt. Anschließend wird ein Scheidungstermin festgesetzt, in dem die Scheidung per Scheidungsbeschluss festgestellt wird.
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
In Deutschland ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich, da vor den zuständigen Familiengerichten Anwaltszwang herrscht. Allerdings müssen nicht beide Ehepartner einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt.
Können wir bei der Scheidung einen gemeinsamen Anwalt nehmen?
Ja, Sie können einen gemeinsamen Scheidungsanwalt beauftragen, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Sie und Ihr Ehegatte müssen sich also hinsichtlich der grundlegenden Vereinbarungen zum Unterhalt, Zugewinnausgleich usw. einig sein.
Was kostet eine Scheidung?
Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Deren Höhe richtet sich nach dem Vermögen und dem monatlichen Nettoeinkommen des Ehepaares. Der daraus errechnete Betrag bestimmt den sogenannten Verfahrenswert. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. dem Gerichtskostengesetz.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt davon ab, wie einvernehmlich oder streitig die Ehe geschieden wird. Eine Ehe kann nach Ablauf des Trennungsjahres innerhalb von nur drei Monaten geschieden werden, wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, z.B. bei einer kurzen Ehe unter drei Jahren. Bei einer Scheidung mit Versorgungsausgleich müssen Sie mit bis zu neun Monaten rechnen. Eine streitige Scheidung kann sogar Jahre dauern.