Das Sorgerecht ist einer der wichtigsten Bereiche des Familienrechts, in dem das Kindeswohl ganz klar an erster Stelle steht.
Für die Rechtsanwälte der Kanzlei Hasselbach ist das Familienrecht das wohl am intensivsten bearbeitete Rechtsgebiet. Die aus der Vielzahl der Fälle gewonnenen Erfahrungen und Expertise möchten wir Ihnen zugutekommen lassen. In Köln ist Rechtsanwältin Franziska Hasselbach, die zugleich Fachanwältin für Familienrecht in Köln ist, an zwei Standorten für sie da: direkt in der Innenstadt am Zülpicher Platz und im Kölner Süden im Stadteil Sürth / Rodenkirchen.
Das Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht der Eltern, die elterliche Sorge über ein Kind auszuüben. Die Sorge erstreckt sich auf die Person des Kindes (Personensorge) sowie auf dessen Vermögen (Vermögenssorge). Die elterliche Sorge steht den verheirateten Eltern grundsätzlich gemeinsam zu bzw. verpflichtet sie. Dies gilt auch erst einmal nach der Scheidung. Nur wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl schadet, wird einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen.
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern steht nach der Geburt des Kindes erst einmal der Mutter das alleinige Sorgerecht zu.
Damit Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht erlangen, müssen sie
Verweigert die Mutter die Sorgeerklärung und wollen die beiden einander nicht heiraten, muss der Vater einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Das Familiengericht überträgt in diesem Falle die gemeinsame Sorge dann, wenn das Kindeswohl dem gemeinsamen Sorgerecht nicht widerspricht. Damit das Familiengericht die gemeinsame Sorge nicht überträgt, müsste entweder die Mutter Gründe vortragen, die der Übertragung entgegenstehen können oder dem Gericht sonstige Gründe ersichtlich sein, die gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen.
Anders als früher kann das gemeinsame Sorgerecht also mittlerweile auch ohne bzw. gegen den Willen der Mutter begründet werden.
In der Praxis begegnen uns täglich Fragen unterschiedlichster Art, die das Sorgerecht und damit das Kind betreffen. Beispiele dafür sind: Kann ein Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht allein bestimmen, auf welche Schule das Kind kommt? Einen Wohnortwechsel vollziehen oder ohne Zustimmung des anderen Teils medizinische Maßnahmen am Kind durchführen lassen?
Wird die Zustimmung verweigert, kann die Hilfe des Gerichts in Anspruch genommen werden – oft ist dies die einzig verbleibende Option. Das Gericht beschließt in der Folge rechtskräftig über die Einzelfrage.
Konkrete Fragen können nicht pauschal beantwortet werden. Hierbei bilden alle Umstände des Einzelfalls die Grundlage für eine seriöse Beratung.
Sie sind Mutter oder Vater eines Kindes und haben dazu eine Frage? Dann zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per Mail zu kontaktieren und uns kennenzulernen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin in einem unserer Kölner Büros. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und vertreten Sie in jeder Prozesslage.