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Scheidung

Einer unserer Schwerpunkte ist die Durchführung von Scheidungsverfahren. Hier hat die Kanzlei bereits jahrelange Erfahrung, die auch durch den Fachanwaltstitel von Frau RA Hasselbach nachgewiesen ist. Bei der Durchführung von Scheidungsverfahren achten wir darauf, dass wir Sie bestmöglich beraten und vertreten. Dazu gehört natürlich auch die Beratung, wie Sie Konflikte vermeiden und dadurch Geld sparen können.

 

Scheidungen können sehr teuer sein. Um Ihnen hier größtmögliche Sicherheit bezüglich der Scheidungskosten zu geben, verpflichten wir uns, in Scheidungsverfahren nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren in Rechnung zu stellen. So wissen Sie, dass Sie Ihre Scheidung nirgendwo sonst zu einem niedrigeren Preis bekommen können.

 

Durch unsere Beratung – gerichtet auf Kostenreduzierung durch Konfliktvermeidung, so Sie dies wünschen – können wir Sie auch dahingehend beraten, wie Sie Ihre Scheidung schneller hinter sich bringen. Durch Konflikte zwischen den Beteiligten können Scheidungen jahrelang dauern. Oft ist es ein Ziel unserer Mandanten, dies zu verhindern und die Scheidung möglichst schnell durchzuführen. Als erfahrene Scheidungsanwälte sagen wir Ihnen, wie Sie dieses Ziel erreichen können.

 

Für die Beratung gibt es keine Mindestgebühren, hier stellen wir die normalen Anwaltsgebühren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung. Wir können Sie in jedem Fall vorab informieren, was eine Beratung oder eine Vertretung voraussichtlich kosten wird.

 

Gerade in Scheidungs- und Trennungsangelegenheiten ist oftmals eine Beratung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt sehr hilfreich, um Klippen zu umschiffen, die langwierige und/oder teure Verfahren nach sich ziehen können. So kann eine Beratung zum Ehegattenunterhalt viel Geld einbringen oder viel Geld einsparen – je nachdem, welcher Ehegatte beraten wird. Wir empfehlen deswegen, sich auf jeden Fall umfassend beraten zu lassen, zumindest wenn die Eheleute Kinder haben oder ein Einkommen vorhanden ist, dass hoch genug ist für Unterhaltsleistungen – und das muss kein hohes Einkommen sein…

 

Natürlich lässt sich auch durch die beste Beratung nicht jedes Verfahren vermeiden: Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem Gegner nicht gefällt! Sollten Sie also in ein Verfahren hineingezogen werden – sei es ein Unterhalts-, Zugewinn-, Sorgerechts- oder sonstiges Verfahren, so können wir Sie hervorragend vertreten, da wir durch unsere Spezialisierung und Konzentration auf wenige Rechtsgebiete diese sowohl in Bezug auf rechtliche Grundlagen, als auch in Bezug auf strategische und taktische Überlegungen, durchdringen.

 

Dies wird noch unterstützt durch die regelmäßigen Fortbildungen, die unsere Scheidungsanwältinnen besuchen. Frau RA Hasselbach ist als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen. Auch Frau RA Gundel strebt die Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht an, sobald die Wartefrist abgelaufen ist.

 

Ein Wort noch zur sogenannten einverständlichen Scheidung mit nur einem Scheidungsanwalt: Wichtig ist uns, von vorneherein klarzustellen, dass wir immer nur einen Ehegatten vertreten können. Dieser Ehegatte stellt dann den Scheidungsantrag, und der andere kann der Scheidung zustimmen und braucht dafür keinen eigenen Anwalt. Dies ist möglich und reduziert natürlich die gesamten Anwaltskosten auf die Hälfte. Jedoch ist eine einvernehmliche Scheidung nicht immer der richtige bzw. beste Weg. Lassen Sie sich von uns beraten, ob eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt für Sie eine gute Möglichkeit ist.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Scheidung mit Fachanwalt
  • Sie zahlen nur die gesetzliche Mindestgebühr
  • Auf Wunsch stressfreie Abwicklung über Mail/Telefon
  • Wir scheiden Sie deutschlandweit
  • Büros in Köln und Groß-Gerau

Ja, bitte informieren Sie mich kostenlos und unverbindlich

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