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Arbeitszeugnis


Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Arbeitsleistung bei Bewerbungen zu präsentieren. Viele Betriebe verlangen bei einer Bewerbung, Zeugnisse beizufügen. Der Arbeitnehmer hat im Regelfall einen Anspruch auf Zeugniserteilung. Sofern das Arbeitsverhältnis nicht länger als regelmäßig sechs Monate bestanden hat, wird statt eines sogenannten qualifizierten Zeugnisses ein einfaches Zeugnis erstellt. Letzteres enthält meist lediglich Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis muss wohlwollend gefasst sein und darf den Arbeitnehmer nicht am beruflichen Vorwärtskommen hindern. Viele Arbeitgeber verbergen ihre eigentlichen Kritikpunkte deswegen im sogenannten „Zeugniscode“, der durch spitzfindige Wortwahl, Reihenfolge und Auslassen von Wörtern über den eigentlichen Textinhalt hinaus Auskunft über das Arbeitsverhalten eines Angestellten gibt. Zeugnisse sind oftmals Gegenstand juristischer Überprüfung.

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