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Düsseldorfer Tabelle


Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Unterhaltsleitlinien für den Bedarf von unterhaltsberechtigten Personen. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf zusammen mit anderen Gerichten erstellt und laufend aktualisiert. Sie dient der Systematisierung der Rechtsprechung der Familiengerichte zum Unterhalt und soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die Düsseldorfer Tabelle listet den monatlichen Unterhaltsbedarf für Kinder in den verschiedenen Altersstufen auf. Je nach Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen steigen die Mindestbeträge prozentual an. Zudem werden Werte für den Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen definiert, die einen notwendigen und angemessenen Eigenbedarf sichern sollen. Weitere Abschnitte legen Richtlinien zum Ehegattenunterhalt und Verwandtenunterhalt fest. Die Zahlen der Tabelle haben keine Gesetzeswirkung und sind damit nicht verbindlich. Es kommt also immer auf die individuellen Verhältnisse der Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten an. Die Werte der Düsseldorfer Tabelle werden jedoch stets als Leitlinie herangezogen.

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