Düsseldorfer Tabelle 2024: Das gilt jetzt zum Selbstbehalt beim Unterhalt
Ab dem 1. Januar 2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsberechtigte dürfen sich erneut auf eine ordentliche Erhöhung freuen. Wir erläutern die Details.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Unterhaltsleitlinien für den Bedarf von unterhaltsberechtigten Personen. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf zusammen mit anderen Gerichten erstellt und laufend aktualisiert. Sie dient der Systematisierung der Rechtsprechung der Familiengerichte zum Unterhalt und soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die Düsseldorfer Tabelle listet den monatlichen Unterhaltsbedarf für Kinder in den verschiedenen Altersstufen auf. Je nach Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen steigen die Mindestbeträge prozentual an. Zudem werden Werte für den Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen definiert, die einen notwendigen und angemessenen Eigenbedarf sichern sollen. Weitere Abschnitte legen Richtlinien zum Ehegattenunterhalt und Verwandtenunterhalt fest. Die Zahlen der Tabelle haben keine Gesetzeswirkung und sind damit nicht verbindlich. Es kommt also immer auf die individuellen Verhältnisse der Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten an. Die Werte der Düsseldorfer Tabelle werden jedoch stets als Leitlinie herangezogen.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsberechtigte dürfen sich erneut auf eine ordentliche Erhöhung freuen. Wir erläutern die Details.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsberechtigte dürfen sich auf eine ordentliche Erhöhung freuen. Wir erläutern die Details.
Mit der Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2016 steht fest: Ab dem 01.01.2016 bekommen Scheidungskinder mehr Kindesunterhalt.
Die Düsseldorfer Tabelle 2021 regelt, dass Trennungskinder ab dem 1.1.2021 mehr Kindesunterhalt bekommen. Wir erläutern die Details.
Die Düsseldorfer Tabelle 2022 regelt, dass Trennungskinder ab dem 01.01.2022 etwas mehr Kindesunterhalt bekommen. Wir erläutern die Details.