Die Gehaltszahlungen sind ein essentieller Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Geregelt sind sie in § 611 Abs. 1 BGB. Sie sind die Kompensation für den Zeitaufwand des Arbeitnehmers und das Bereitstellen seiner Arbeitskraft. Deswegen sind ist die Höhe des Lohns meistens im Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Sie richtet sich meist nach den Qualifikationen und Leistungen des Arbeitnehmers. Normalerweise bestreitet der Arbeitnehmer aus den Gehaltszahlungen seinen Lebensunterhalt. Für den Arbeitgeber sind die Gehälter oftmals ein bedeutender Posten in der Jahresbilanz. Deshalb besteht beiderseitig ein erhebliches Interesse an Höhe und termingerechter Zahlung des Arbeitsentgelts. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften zur Konkretisierung des Lohnanspruchs erlassen. Dazu gehört beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Mindestlohn und die Möglichkeit zu tariflichen Sondervereinbarung, beispielsweise durch Gewerkschaften. Arbeit, für die trotz Pflicht keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden, bezeichnet man gemeinhin als „Schwarzarbeit“.