Ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens sind die richtigen Mitarbeiter. Der Arbeitgeber sollte schon bei der Stellenausschreibung die möglichen rechtlichen Stolpersteine des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigen, will er sich nicht schadensersatzpflichtig machen. Aber auch im Vorstellungsgespräch gibt es Regeln, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten. So sind Fragen nach der Qualifikation und Berufserfahrung des Bewerbers erlaubt, solche nach der zukünftigen Familienplanung oder sexuellen Orientierung hingegen grundsätzlich unzulässig. Allerdings existieren hier zahlreiche Ausnahmen, z.B. wenn die entsprechenden Informationen für den angestrebten Job wichtig sind.
Bei der Personalauswahl spielen auch Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten eine große Rolle. Diesbezüglich sollte vor allem daran gedacht werden, dass eine zeitlich unbegrenzte Speicherung der Bewerberdaten nicht erlaubt ist. Schließlich hat der Arbeitgeber auch bei externen Bewerbungen sowie internen Auswahlverfahren zahlreiche rechtliche Regelungen zu beachten, um eine Stellenbesetzung – z.B. durch Konkurrentenklagen – nicht zu verzögern oder zu gefährden. Gerade in der öffentlichen Verwaltung ist der Arbeitgeber darüber hinaus dazu aufgefordert, Auswahlentscheidungen objektiv, fair und diskriminierungsfrei zu treffen.