Durch das Familienrecht werden die rechtlichen Aspekte von Verwandtschaftsbeziehungen geregelt. Neben den Pflichten der Personensorge, etwa im Kindschaftsrecht, ist ein Schwerpunkt des Familienrechts das Unterhaltsrecht. Danach bestimmt sich die Pflicht zur finanziellen Unterstützung von Familienmitgliedern, es regelt die Höhe des Unterhaltsanspruchs, die Dauer und enthält Freigrenzen für den zumutbaren Selbstbehalt. In einer alternden Gesellschaft wird neben dem klassischen Kindesunterhalt auch der Aspekt des Elternunterhalts zunehmend relevant. Hierbei müssen die Kinder pflegebedürftiger Eltern für die Kosten von deren Betreuung aufkommen, sofern die Eltern die Kosten nicht durch ihre Einkünfte und ihr Vermögen decken können und sofern die Kinder dazu finanziell in der Lage („leistungsfähig“) sind. Der zweite große Teilbereich des Familienrechts ist das Scheidungsrecht. Bei Scheidungen sind regelmäßig Fragen des Unterhalts (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), aber auch die Auseinandersetzung über Vermögenswerte (Zugewinnausgleich), und die Rechtsbeziehung zu den gemeinsamen Kindern betroffen. Durch einen Ehevertrag kann man schon vor der Scheidung die Scheidungsfolgen festlegen. In diesen Themenbereich gehört ebenfalls das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen sowie deren Auflösung.