So gründen Sie einen Betriebsrat
Die Gründung eines Betriebsrates ist an einige rechtliche Vorgaben geknüpft. Grundlage für die organisierte Arbeitnehmervertretung ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Ab einer gewissen Zahl von Arbeitsplätzen kann in einem Unternehmen ein Betriebsrat eingerichtet werden. Durch Betriebsräte soll das Ungleichgewicht zwischen der Belegschaft und dem Direktionsrecht des Arbeitgebers abgemildert werden. Seine Mitglieder haben Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte und dürfen etwa bei Kündigungen Stellungnahmen abgeben. Mit dem Arbeitgeber verhandeln sie Betriebsvereinbarungen, die Regeln zum Ablauf und Umfang der Arbeitsleistung aufstellen. Mit der Wahl zum Betriebsrat gehen für dessen Mitglieder eine Reihe von Privilegien, etwa ein besonderer Kündigungsschutz, einher. Eine ordnungsgemäße Betriebsratswahl umfasst, neben den vorgeschriebenen Wahlfristen und dem Verfahren zur Bewerbung, auch die Benennung der Wahlleitung sowie den Ausschluss des Arbeitgebers von der Einflussnahme.
Beim Thema Betriebsrat geht es um die Wahlen zum Betriebsrat und die Privilegien der Betriebsratsmitglieder sowie die Rechte des Betriebsrats.
Die Gründung eines Betriebsrates ist an einige rechtliche Vorgaben geknüpft. Grundlage für die organisierte Arbeitnehmervertretung ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Es ist nicht einfach, sowohl Raucher als auch Nichtraucher im Betrieb zufriedenzustellen. Doch es gibt durchaus Möglichkeiten für einen gerechten Interessenausgleich.
Die Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze ist grundsätzlich nur unter Beteiligung des Betriebsrats möglich. Dieser kann seine Zustimmung verweigern.
Bei der Kündigung eines Betriebsrats sind besondere Voraussetzungen zu beachten. Unter erschwerten Bedingungen bleibt eine außerordentliche Kündigung möglich.
Der Betriebsrat hat in personellen Angelegenheiten Mitwirkungsrechte und ist im Rahmen einer Kündigung grundsätzlich anzuhören. Unterbleibt die Anhörung oder werden dem Betriebsrat nur ungenügende Informationen zur Verfügung gestellt, führt dies zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Betriebsänderungen reichen von der grundlegenden Neuausrichtung eines Unternehmens über die Einschränkung bestimmter Betriebsteile bis hin zur vollständigen Betriebsschließung. Mit dem Interessenausgleich und dem Sozialplan stellt das Gesetz zwei wichtige Instrumente zur Verfügung, mit denen Nachteile der Betriebsänderung zwar nicht immer abgewendet, aber immerhin erheblich abgeschwächt werden können.