Die Kündigungsschutzklage: Fristen, Kosten und Abfindung
Die Kündigungsschutzklage ist das effektivste Mittel, um sich gegen eine Kündigung am Arbeitsplatz zu wehren. Vor Klageerhebung sind jedoch einige Dinge zu beachten.
Mit einer Abfindung soll dem Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtert werden. Grundsätzlich ist sie eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, wenn sie nicht bereits in Arbeits- oder Tarifvertrag vorgeschrieben ist. Auch Richter können im Kündigungsschutzprozess eine Abfindung vorschlagen, ein Anspruch auf Abfindung besteht aber grundsätzlich nicht.
Besonders häufig werden Abfindungen in Verbindung mit Aufhebungsverträgen gezahlt. Damit versuchen Arbeitgeber unkündbare oder nur schwer kündbare Angestellte aus dem Betrieb zu entfernen. Die Höhe der Abfindung liegt meistens bei einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Vorsicht ist jedoch beim Arbeitslosengeld geboten. Je nach den Umständen kann die Arbeitsagentur wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Verbindung mit einer Abfindungszahlung eine Sperrfrist verhängen.
Abfindungen werden bei Kündigungen oder Aufhebungen gezahlt. Dabei ist die Höhe der Abfindung individuell, es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung.
Die Kündigungsschutzklage ist das effektivste Mittel, um sich gegen eine Kündigung am Arbeitsplatz zu wehren. Vor Klageerhebung sind jedoch einige Dinge zu beachten.
Unterliegen leitende Angestellte einem besonderen Kündigungsschutz oder sind gar immun gegen eine Abmahnung? Diese Themen und auch die Definition eines leitenden Angestellten sowie die Frage einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erläutern wir im folgenden Beitrag.
Wie erzielen Arbeitnehmer von Kaufhof eine möglichst hohe Abfindung bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung? Wir erläutern, was für die betroffenen Mitarbeiter des Warenhaus-Konzerns jetzt wichtig ist.
Eine Abfindung wird eigentlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es gibt von dieser Grundregel allerdings zwei wichtige Ausnahmen, die Arbeitnehmer kennen sollten.
Wer unter die Geltung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) fällt, für den gelten bei einer Kündigung und für eine Abfindung einige Besonderheiten.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG, wie er entsteht, wie er verfällt und welche Vorteile er mit sich bringt.
Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Kündigung? Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es mehrere Optionen mit Blick auf die zu zahlende Abfindung.
An den Mythos vom Anspruch auf eine Abfindung glauben viele Arbeitnehmer. Es gibt aber in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.