Nachehelicher Unterhalt: Dauer von mehr als drei Jahren ist möglich
Betreuungsunterhalt kann über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus gewährt werden, wenn das betreuende Elternteil sich weiterhin zumindest teilweise um das Kind kümmern muss.
Unter dem nachehelichen Unterhalt versteht man einen Unterhaltsanspruch, der auch nach der Scheidung weiterbestehen kann. Grds. ist nach der Scheidung jeder Ehepartner verpflichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen (Erwerbsobliegenheit gem. § 1569 BGB). Sofern sich einer der Ex-Eheleute aber z.B. um die Erziehung der Kinder kümmert, krank oder arbeitslos ist, kann er gegenüber seinem ehemaligen Ehepartner einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Weiterführende Informationen – zum Beispiel zur Berechnung der Höhe des nachehelichen Unterhalts oder dessen Dauer – können Sie den nachstehenden Beiträgen entnehmen.
Betreuungsunterhalt kann über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus gewährt werden, wenn das betreuende Elternteil sich weiterhin zumindest teilweise um das Kind kümmern muss.
Wie entsteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und wie kann er verwirkt oder ausgeschlossen werden?
Es wird die Berechnung des nachehelichen Unterhalts erläutert und aufgezeigt, welcher Selbstbehalt gilt.
In welcher Höhe erhalten Unverheiratete und Geschiedene Unterhalt für die Betreuung der gemeinsamen Kinder? Ein Überblick der wichtigsten Fakten.
Der Ehegattenunterhalt ist eine der komplexesten Materien des Familienrechts. Dabei ist zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt zu differenzieren. Beide sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.
Wer in der Ehe weniger verdient hat, soll nach der Ehe nicht sozial absteigen. Wir erläutern, wie und in welcher Höhe Sie Aufstockungsunterhalt von Ihrem Ex-Partner beanspruchen können
Ein geschiedener Ehegatte kann nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit einfordern, wenn er aufgrund von Krankheit nicht mehr (voll) erwerbsfähig ist. Wir erläutern die Details und Voraussetzungen dieses Anspruchs.
Wir erläutern, wie Sie als getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner rückwirkend Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt verlangen können.
Ehegatten teilen oftmals nicht nur Heim und Herd, sondern auch ihre Einkünfte. Eine Scheidung kann den weniger finanzkräftigen Ehegatten daher besonders hart treffen, wenn er aufgrund seines Alters nicht mehr selbst arbeiten kann. In diesem Beitrag informieren wir Sie daher, wann und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt wegen Alters („Altersunterhalt“) gefordert werden kann.
Wer nach der Scheidung arbeitslos ist, kann unter Umständen Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit vom Ex-Partner verlangen. In anderen Fällen wird der unterhaltspflichtige Partner arbeitslos. Dann stellt sich die Frage, ob er weiterhin Unterhalt zahlen muss.
Die Altersvorsorge ist auch bei Trennung und Scheidung ein wichtiges Thema: Es sollte daher bereits bei der Einreichung der Scheidung zur Vermeidung von finanziellen Einbußen immer ausführlich geprüft werden, ob ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt besteht. Was Sie bei der Prüfung beachten müssen und wie Sie den Altersvorsorgeunterhalt berechnen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.