Im Sorgerecht werden unterschiedliche Aspekte im Rechtskreis eines Kindes geregelt. Es umfasst grundsätzlich zwei Bereiche, zu denen die Sorgeberechtigten verpflichtet sind: Die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind. Die Personensorge regelt beispielsweise Pflege, Erziehung, Ausbildung und Berufswahl des Kindes, also jenen Lebensbereich, der für seinen Lebensweg und seine Charakterbildung relevant ist, aber auch das körperliche und seelische Wohlbefinden betrifft. So ist die Entscheidung über medizinische Eingriffe (darunter auch Schönheitsoperationen oder Abtreibungen der minderjährigen Tochter) Teil der Personensorge. In der Vermögenssorge hingegen werden die finanziellen Angelegenheiten des Kindes zusammengefasst. Sorgeberechtigte kümmern sich etwa um Sparbücher oder Grundstücke, die ein Kind geerbt oder geschenkt bekommen hat. Auch das Sacheigentum des Kindes ist von der Vermögenssorge umfasst. Außerdem die Zustimmung zum Betrieb eines kleinen Gewerbes oder der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit. Der Regelfall ist die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts durch die Eltern. Sie entscheiden gemeinsam bei Angelegenheiten von erheblichem Belang (Urlaub, Operative Eingriffe, Wahl der Schulform). Alltägliche Entscheidungen (Nahrung, Bekleidung) können hingegen einseitig getroffen werden. Daneben gibt es das alleinige Sorgerecht, in dem nur eine Person die Personen- und Vermögenssorge innehat.