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Elternzeit


Elternzeit

Nach der Geburt eines Kindes haben Arbeitnehmer bis zu dessen dritten Lebensjahr ein Anrecht auf unbezahlte Arbeitsfreistellung. Die „Elternzeit“ (früher „Erziehungsurlaub“) gibt den Eltern die Möglichkeit, bis zu drei Jahre aus der aktuellen Tätigkeit auszuscheiden und dennoch die Stelle zu behalten. Vor Beginn der Elternzeit muss ein Antrag gestellt werden. Die Frist hierfür beträgt regelmäßig sieben Wochen.

Alle Artikel zum Thema "Elternzeit"

Kündigung und Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit

Kündigung und Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit

Für Arbeitnehmer gilt während des Mutterschutzes und der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz. Damit soll dafür gesorgt werden, dass die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Betroffenen erhalten bleibt. Schwangere sollen zudem vor dem psychischen Druck eines Jobverlustes geschützt werden.

Antrag auf Elternzeit: Musterschreiben an den Arbeitgeber

Wenn Sie erstmalig Elternzeit nehmen möchten so müssen Sie diese schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Für das entsprechende Schreiben können Sie auf folgendes Muster zurückgreifen und dieses durch Eingabe Ihrer persönlichen Daten anpassen.

Verlängerung der Elternzeit: Voraussetzungen und Vorgehen

Verlängerung der Elternzeit: Voraussetzungen und Vorgehen

Viele Eltern gehen in den ersten Lebensjahren ihres Kindes in Elternzeit. Wenn Sie im Anschluss aber noch länger bei Ihrem Kind zu Hause bleiben möchten, ist ein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit erforderlich. Was sollten Sie bei diesem Antrag beachten, damit Ihr Arbeitgeber ihn nicht ablehnen kann?