Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist insbesondere für den Arbeitgeber ein Mittel, um gegen arbeitsvertragliche Pflichtverstöße seines Arbeitnehmers vorzugehen. Ziel einer Abmahnung ist es, dem betreffenden Mitarbeiter sein Fehlverhalten aufzuzeigen, um künftige Störungen zu vermeiden.
Die Abmahnung macht dem Arbeitnehmer darüber hinaus aber auch drohende Konsequenzen deutlich, sollten sich die abgemahnten Pflichtverstöße weiterhin wiederholen. Daher ist sie von der bloßen Ermahnung zu unterscheiden, die für den Arbeitnehmer mit keinen arbeitsrechtlichen Konsequenzen verbunden ist. In den meisten Fällen kann ein Arbeitnehmer aufgrund von Pflichtverstößen nicht direkt gekündigt werden, da es einer vorherigen Abmahnung als sogenanntes milderes Mittel bedarf.
Eine Abmahnung muss neben einem wirksamen Grund auch bestimmte formelle Kriterien erfüllen, um wirksam zu sein.