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Zugewinnausgleich


Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich regelt den Ausgleich des Vermögenszuwachses (während einer Ehe oder Lebenspartnerschaft) von Eheleuten oder Lebenspartnern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Wenn die Eheleute oder Lebenspartner keinen notariellen Ehevertrag geschlossen haben, leben diese nach § 1363 BGB automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dadurch bleibt das Vermögen der Eheleute während der Ehezeit grundsätzlich getrennt. Das gilt auch für das Vermögen, das während der Ehe/Lebenspartnerschaft erwirtschaftet wird. Erst bei Scheidung oder Tod eines der Eheleute ist der Ausgleich des Zugewinns durchzuführen. Davon ausgenommen ist jedoch das sogenannte „Sondervermögen“, das der jeweilige Partner durch Erbschaften, Schenkungen oder explizit zur persönlichen Verwendung bekommen hat. Es wird wie vorpartnerschaftliches Vermögen behandelt und ist daher wie dieses nicht auszugleichen. Im Scheidungsverfahren wird der Zugewinnausgleich nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt. Die Beteiligten können sich jedoch im Vorfeld außergerichtlich einigen.

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Scheidung ohne Ehevertrag: Wer bekommt was?

Die meisten Ehepaare denken bei ihrer Hochzeit nicht an einen Ehevertrag. Kommt es dann aber später zur Scheidung, müssen viele Fragen geklärt werden: Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung ohne Ehevertrag aufgeteilt und was ist mit den Kindern, der Rente und dem Haus?

Gütertrennung vereinbaren statt Zugewinn

Um dem Zugewinnausgleich nach einer Scheidung zu entgehen, gilt die Gütertrennung immer noch als die optimale und einzige Lösung. Zu Unrecht, wie der Beitrag zeigt!

Die Zugewinngemeinschaft – Was bedeutet sie für Ehepaare?

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Unternehmens­bewertung bei Scheidung: Die Berechnungs­methoden im Zugewinnausgleich

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Vermögens­aufteilung nach der Scheidung

Meist fällt schon der Entschluss zur Scheidung nicht leicht. Leider wird es bei der anschließenden Vermögensauseinandersetzung nicht weniger kompliziert. Zum Glück gibt es einige rechtliche Regelungen, die Streitigkeiten entgegenwirken sollen.