Krankmeldung ab wann? Arbeitgeber kann Attest schon ab dem ersten Tag verlangen
In einem aktuellen Urteil des BAG ging es um die Frage, ob der Arbeitnehmer bereits für den ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen können muss.
Weil das Arbeitsverhältnis vom Austausch der Arbeitsleistung gegen den Arbeitslohn lebt, besteht während Fehlzeiten grundsätzlich kein Anspruch auf das Gehalt. Anders sieht es jedoch bei krankheitsbedingter Abwesenheit aus. Weil der Arbeitnehmer sein Fernbleiben dabei meist nicht verschuldet hat, erhält er in den ersten sechs Wochen der Krankheit nach § 3 EntgFG weiterhin sein Gehalt. Das soll helfen, während der Krankheit den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers zu sichern. Der Entgeltfortzahlungsanspruch ist jedoch zeitlich begrenzt. Nach sechswöchiger Fehlzeit aufgrund derselben Erkrankung entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung und der Arbeitnehmer erhält fortan Krankengeld von der Krankenkasse, welches geringer ist. Der Lohnfortzahlungsanspruch gilt auch für Teilzeit- und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Dazu muss allerdings eine Arbeitsunfähigkeitsbescheidigung beim Arbeitgeber abgegeben werden, dies in der Regel am dritten Tag, der Arbeitgeber kann das Attest allerdings auch früher verlangen.
In einem aktuellen Urteil des BAG ging es um die Frage, ob der Arbeitnehmer bereits für den ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen können muss.
Wer krank ist, kann gekündigt werden. In diesem Zusammenhang gibt es allerdings vier einfache Vorgaben, an die sich der Arbeitgeber halten muss.
Ihr Kind hat Fieber und Ihr Chef lässt Sie nicht früher gehen. Viele Arbeitnehmer wollen ihren Job nicht riskieren und bleiben. Zu Unrecht, wie Sie hier nachlesen können.
Das Arbeitsverhältnis ist beendet und der Arbeitnehmer krankgeschrieben. Besteht jetzt noch ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse?
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie durch eine Krankschreibung vom Arzt für deren Dauer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt sind. Ob kranke Arbeitnehmer tatsächlich nicht gekündigt werden können und welchen Kündigungsschutz diese genießen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Tut er das nicht und taucht einfach ohne Vorankündigung nicht an seinem Arbeitsplatz auf, riskiert er eine Abmahnung und schlimmstenfalls sogar die Kündigung.
Arbeitgeber behandeln vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Minijobber oft nicht gleich. Das zeigt sich vor allem im Krankheitsfall. Diese Ungleichbehandlung ist aber meist nicht gerechtfertigt.