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Krankheit


Krankheit

Weil das Arbeitsverhältnis vom Austausch der Arbeitsleistung gegen den Arbeitslohn lebt, besteht während Fehlzeiten grundsätzlich kein Anspruch auf das Gehalt. Anders sieht es jedoch bei krankheitsbedingter Abwesenheit aus. Weil der Arbeitnehmer sein Fernbleiben dabei meist nicht verschuldet hat, erhält er in den ersten sechs Wochen der Krankheit nach § 3 EntgFG weiterhin sein Gehalt. Das soll helfen, während der Krankheit den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers zu sichern. Der Entgeltfortzahlungsanspruch ist jedoch zeitlich begrenzt. Nach sechswöchiger Fehlzeit aufgrund derselben Erkrankung entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung und der Arbeitnehmer erhält fortan Krankengeld von der Krankenkasse, welches geringer ist. Der Lohnfortzahlungsanspruch gilt auch für Teilzeit- und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Dazu muss allerdings eine Arbeitsunfähigkeitsbescheidigung beim Arbeitgeber abgegeben werden, dies in der Regel am dritten Tag, der Arbeitgeber kann das Attest allerdings auch früher verlangen.

Alle Artikel zum Thema "Krankheit"

Betriebliches Eingliederungs­management (BEM-Gespräch)

Wir erklären zur Vorbereitung auf ein BEM-Gespräch, was das betriebliche Eingliederungsmanagement genau ist, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierzu verpflichtet sind und inwiefern die (fehlende) Durchführung Auswirkungen auf die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung und das Gehalt hat.

Kann mein Arbeitgeber mir während der Krankschreibung kündigen?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie durch eine Krankschreibung vom Arzt für deren Dauer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt sind. Ob kranke Arbeitnehmer tatsächlich nicht gekündigt werden können und welchen Kündigungsschutz diese genießen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Krankheit und Lohnfortzahlung im Minijob

Arbeitgeber behandeln vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Minijobber oft nicht gleich. Das zeigt sich vor allem im Krankheitsfall. Diese Ungleichbehandlung ist aber meist nicht gerechtfertigt.