Sowohl Ehen als auch eingetragene Lebenspartnerschaften können beendet werden. Das geschieht in Deutschland in fast 40 Prozent aller Fälle und zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Meist stehen hierbei finanzielle Aspekte im Vordergrund. Bis es aber so weit ist, dass die Fragen von nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich relevant werden, muss regelmäßig ein sogenanntes Trennungsjahr eingehalten werden. Dadurch will der Gesetzgeber die Gerichte vor überstürzten – und kurz darauf wieder zurückgenommenen – Scheidungsanträgen bewahren. Wenn es dennoch zur Scheidung kommt, ist das Familiengericht dafür zuständig. Dabei muss derjenige, der die Scheidung beantragt, zwingend von einem Anwalt vertreten werden. Nur derjenige, der anwaltlich vertreten ist, kann beispielsweise Unterhalt beantragen. Daher ist es grundsätzlich immer beiden Eheleuten zu empfehlen, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.