Viele Paare trennen sich im Laufe der Ehe, ohne dass sie sich auch zeitnah scheiden lassen. Dabei ist vielen aber nicht klar, welche Konsequenzen dies haben kann. Die rechtlichen Folgen einer solchen langjährigen Trennung können von Bedeutung sein, wenn es dann später doch zu einer Scheidung kommt.
Wir erörtern hier Probleme, die bei einer Scheidung nach sehr langer Trennungszeit entstehen.
1. Je länger die Ehe, umso länger der nacheheliche Unterhalt
Je länger die Ehe war, umso länger wird auch der nacheheliche Unterhalt geschuldet. Das Risiko eines Unfalls oder einer Krankheit im Alter kann sich auch auf den Unterhalt auswirken. Auch der während der Trennungsdauer fortschreitende Alterungsprozess kann ebenfalls unterhaltsrechtlich nachteilige Folgen haben. Wenn eine Ehefrau nach langer Trennungszeit ihr Rentenalter erreicht, trifft sie dann nach der erfolgten Scheidung keine Erwerbsverpflichtung mehr. Der Einwand, sie hätte doch längst eine Arbeitstätigkeit aufnehmen müssen, ist dann wegen des zwischenzeitlich erreichten Rentenalters überholt.
Das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 13.05.2013 – 5 UF 361/13) hat in einer Grundsatzentscheidung die zeitliche Grenze für die Verwirkung von Trennungsunterhaltsansprüchen auf zehn Jahre festgesetzt.
Das bedeutet, dass die Ehegatten nach zehn Jahren Trennung keinen Trennungsunterhalt mehr voneinander verlangen können.
2. Anspruch auf Zugewinnausgleich während der gesamten Trennungszeit
Auch auf den Zugewinnausgleich hat die Scheidung einen erheblichen Einfluss. Ohne Einreichung eines Scheidungsantrags wird der gesamte vermögensbildende Verdienst eines Ehepartners der Phase des Getrenntlebens mit in den Zugewinnausgleich gerechnet.
So kann der nötige Zugewinnausgleich mit jedem Tag und mit jeder finanziellen Einnahme weiter wachsen. Für den Ausgleich des während der Ehe hinzuerworbenen Vermögens wird nämlich auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages abgestellt.
In einem aktuellen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss v. 16.10.2013, Az.: XII ZB 277/12) entschieden, dass der Ehemann eines in Trennung leben Paares seinen Lottogewinn als Zugewinn rechnen und teilen muss.
Die Eheleute hatten sich im August 2000 nach 29 Ehejahren getrennt. Acht Jahre später erzielte der „Noch-Ehemann“ einen Lottogewinn von 950.000 Euro, von dem seine Frau den Zugewinn einforderte. Der Bundesgerichtshof gab der Ehefrau recht. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt auch nicht etwa während einer langen Trennungsdauer, weil die Verjährungsfristen während bestehender Ehe gehemmt sind, so die Richter des obersten Gerichts.
3. Kein leichter Versorgungsausgleich
Mit der Scheidung wird üblicherweise der Versorgungsausgleich durchgeführt. Es handelt sich dabei um einen Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten, die diese während der Ehezeit angesammelt haben. Darunter fallen Ansprüche aus der gesetzlichen und betrieblichen Rente sowie aus privaten Rentenversicherungen. Wie auch beim Zugewinnausgleich ist der entscheidende Stichtag die Zustellung des Scheidungsantrages. Alle bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Rentenversicherungen und ähnliches gehen in die Bewertung ein.
Demzufolge führt eine lange Trennung üblicherweise dazu, dass der Versorgungsausgleich für den anderen Ehegatten viel höher ausfällt, als wenn die Scheidung früher eingereicht worden wäre.
4. Der Partner erbt, wenn nichts geregelt ist
Stirbt einer der Ehegatten während der Trennungszeit, so behält der andere Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht, sofern kein anderslautendes Testament vorliegt. Erst wenn der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wurde, verliert dieser seinen Anspruch darauf und den Anspruch auf seinen Pflichtteil.
5. Was passiert, wenn einer der Partner der Scheidung nicht zustimmt?
Wenn die Ehegatten drei Trennungsjahre hinter sich gebracht haben und ein Ehepartner die Scheidung will, gilt die Ehe in jedem Fall als unwiderlegbar zerrüttet und kann geschieden werden. Eine Zustimmung des anderen Ehepartners ist dann nicht mehr erforderlich.