1. Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Eine Scheidung ganz ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass zumindest der Antragssteller der Scheidung einen Anwalt hinzuziehen muss. Geregelt ist dies in § 114 Absatz 1 FamFG. Danach herrscht sogenannter Anwaltszwang und ein Ehegatte muss sich grundsätzlich durch einen Scheidungsanwalt vertreten lassen, wenn er Ehe- und Folgesachen entscheiden lassen möchte.

Der Grund für den Anwaltszwang liegt darin, dass vor dem Gericht ein bestimmtes Verfahren einzuhalten ist. Der Scheidungsanwalt kennt dieses Verfahren und die vorgeschriebenen Formulare. Er weiß, welche Informationen wichtig sind. Zudem kann eine Scheidung finanziell und persönlich weitreichende Folgen haben. Durch den Anwaltszwang soll sichergestellt werden, dass die Parteien darüber ausreichend aufgeklärt sind.

Der andere Ehepartner benötigt grundsätzlich keinen Anwalt; zumindest dann nicht, wenn er der Scheidung zustimmen möchte (§ 114 Absatz 4 Nr. 3 FamFG). Widerspricht er der Scheidung oder möchte er ebenfalls Anträge zur Scheidung oder zu Folgesachen stellen, muss auch er sich anwaltlich vertreten lassen.

Zu den Folgesachen gehören unter anderem Fragen

Verzichtet ein Ehegatte auf einen eigenen Anwalt, kann leicht etwas Wichtiges übersehen werden. Dadurch kann man durch die bloße Zustimmung zur Scheidung ungewollt in eine ungünstige Lage geraten.

Beispiel: Zusammen mit seinem Anwalt hat M eine für ihn vorteilhafte Zugewinnregelung erarbeitet. F hat ohne Anwalt nun keine Möglichkeit, effektiv dagegen vorzugehen. Möchte sie dem Antrag widersprechen oder selbst einen Antrag zum Zugewinnausgleich stellen, ist auch für sie ein Anwalt Pflicht.

2. Wer zahlt bei einer Scheidung was?

Für denjenigen Ehegatten, der die Scheidung einreichen möchte, ist ein Anwalt unumgänglich. Die dafür anfallenden Kosten sind vom ihm allein zu tragen. Da der Anwalt nur den einen Ehegatten vertritt, muss der andere Ehegatte nicht für dessen Kosten aufkommen. Er kann der Scheidung ja auch ganz ohne Anwalt zustimmen. Natürlich können sich die Ehegatten aber einigen, die Scheidungskosten intern aufzuteilen.

Neben den Kosten für den Anwalt sind Gerichtsgebühren zu entrichten. Auch diese muss der Ehegatte, der die Scheidung einreicht, voll – und bereits bei Antragsstellung – zahlen.

Es gelten aber einige Besonderheiten. Die Gebühren sind zwar zunächst in voller Höhe vom Antragssteller zu zahlen. Häufig wird jedoch in einem späteren Scheidungsurteil entschieden, dass beide Ehegatten diese jeweils zur Hälfte tragen müssen.

Wer die Gerichtskosten einer Scheidung zahlen muss, hängt nämlich vom Ausgang des Verfahrens ab. Folgt das Gericht dem Scheidungsantrag, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, § 150 Absatz 1 FamFG. Das bedeutet, dass jeder seine eigenen Kosten trägt und die Gerichtskosten von beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu bezahlen sind. Der Antragssteller kann einen Teil der vorab gezahlten Gebühren dann von seinem nunmehr geschiedenen Partner zurückverlangen.

Beachten Sie: Nicht in jedem Fall müssen die Eheleute das Geld aus eigener Tasche zahlen. Vielfach sichert der Staat im Rahmen der sog. Verfahrenskostenhilfe finanzielle Unterstützung zu.

3. Wie kann ich Kosten bei einer Scheidung sparen?

Das Scheidungsverfahren muss nicht immer mit hohen Kosten verbunden sein. Vielmehr gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die Kosten und Gebühren niedrig zu halten und so Geld zu sparen.

Die wichtigsten davon sind:

Einvernehmliche Scheidung

Zieht neben dem antragstellenden Ehegatten auch der andere einen Anwalt hinzu, müssen zwei Scheidungsanwälte bezahlt werden. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit der sog. einvernehmlichen Scheidung.

Eine Scheidung im Einvernehmen der Ehegatten bedeutet, dass beide die Scheidung wollen und sich über alle wichtigen Punkte hinsichtlich der Scheidung einig sind.

In diesem Fall wird daher nur ein einziger Rechtsanwalt beauftragt.

Können sich beide Eheleute auf einen Anwalt einigen, kann man sich dessen Kosten teilen. Ein zweiter Anwalt muss dann nicht mehr beauftragt werden. Das heißt aber nicht, dass beide Eheleute durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten werden. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es im Ehescheidungsverfahren nicht, denn ein Scheidungsanwalt darf in einem Verfahren stets nur für einen einzigen Mandanten tätig werden. Beide Eheleute zu vertreten, egal ob außerhalb oder vor Gericht, ist dem Anwalt verboten.

Eine einvernehmliche Scheidung ist also nur sinnvoll, wenn sich beide Ehegatten über die Scheidungsfolgen einig sind. Stehen noch Unklarheiten im Raum, wie zum Beispiel Fragen zum Unterhalt oder Streitigkeiten über den Zugewinnausgleich, sollte auch der andere Ehegatte einen Anwalt beauftragen. Man spricht dann von einer streitigen Scheidung.

Online-Scheidung

Weitere Einsparungsmöglichkeiten bietet die sog. Online-Scheidung.

Die Bezeichnung „Online-Scheidung“ ist allerdings irreführend, da eine Scheidung nicht vollständig über das Internet abgewickelt werden kann.

Da eine Scheidung weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich zieht, herrscht Anwaltszwang. Die Beratung durch einen Anwalt kann allerdings auch online erfolgen. Ebenso das Ausfüllen der Formulare. Diese können dann vom Scheidungsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Spätestens aber vor Gericht müssen beide Ehegatten dann persönlich erscheinen.

Insbesondere kann so im Vorfeld einer Scheidung gespart werden. Neben der Online-Korrespondenz mit einem Anwalt oder einer anderen Beratungsstelle können online auch Fragebögen ausgefüllt, Scheidungskosten berechnet oder sich allgemein informiert werden.

Ob dieses Vorgehen zu empfehlen ist, hängt unter anderem von persönlichen Vorlieben und dem nötigen Klärungsbedarf ab. In streitigen Angelegenheiten sollte man nicht an der falschen Stelle sparen. Gerade hier zahlt sich eine umfassende persönliche Beratung aus.

Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung

Gerichtsverfahren sind stets mit Gebühren verbunden. Damit trotzdem jeder zu seinem Recht kommt, kann Verfahrenskostenhilfe (mitunter auch „Prozesskostenhilfe“ genannt) beantragt werden. Dadurch erhalten diejenigen, die sich Verfahren und Anwalt nicht leisten können, finanzielle Unterstützung vom Staat. Die Gebühren entfallen dann entweder komplett oder können in Raten entrichtet werden.

Schätzungen zufolge greift in drei Viertel aller Scheidungen der Staat zumindest einem der Ehepartner finanziell unter die Arme. Damit lohnt sich ein Blick auf die Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe.

4. Fazit

  • Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich.
  • Zumindest ein Ehepartner muss einen Anwalt hinzuziehen; für dessen Kosten muss er dann alleine aufkommen.
  • Anwaltskosten entstehen für den anderen Ehegatten nur, wenn dieser selbst einen Anwalt einschaltet.
  • Beauftragen beide Ehegatten einen Scheidungsanwalt, führt das zu einer finanziellen Doppelbelastung. Diese kann vermieden werden, wenn sich die Ehegatten über die Scheidungsfolgen einig sind.
  • Weitere Sparmöglichkeiten ergeben sich bei der Online-Scheidung, der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe und nicht zuletzt bei der Wahl des richtigen Fachanwalts für Familienrecht.

5. Häufige Fragen

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Können wir bei der Scheidung einen gemeinsamen Anwalt nehmen?
Was kostet eine Scheidung?
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Was kostet eine Online-Scheidung?