1. Was ist eine fristlose Kündigung?
  2. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
  3. Warum zahlt der Arbeitgeber trotzdem eine Abfindung?
  4. 3 Wege zur Abfindung nach fristloser Kündigung
  5. Wie hoch ist die Abfindung nach einer fristlosen Kündigung?
  6. Was tun für eine Abfindung nach fristloser Kündigung?
  7. Fazit

1. Was ist eine fristlose Kündigung?

Mit einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Sowohl  der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer kann (nach strengen Anforderungen) fristlos kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der das Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar macht.

Fristlose und außerordentliche Kündigung meinen fast immer dasselbe.

2. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber nach einer fristlosen Kündigung besteht nicht. Sie können den Arbeitgeber also grundsätzlich nicht zur Abfindung zwingen.

Ausnahmen bestehen etwa, wenn der Arbeitsvertrag ausnahmsweise einen Anspruch auf Abfindung vorsieht. Das ist – gerade bei einer fristlosen Kündigung – aber selten.

Dennoch enden viele fristlose Kündigungen mit einer attraktiven Abfindung. Sie können nämlich versuchen, einen Abfindungsanspruch mit dem Arbeitgeber vertraglich zu vereinbaren.

Chancen darauf bestehen allerdings nur, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat. Wenn Sie als Arbeitnehmer selbst fristlos kündigen, können Sie in aller Regel nicht mit einer Abfindung rechnen.

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3. Warum zahlt der Arbeitgeber trotzdem eine Abfindung?

Kurz gesagt: Weil sich viele fristlose Kündigungen vor Gericht als unwirksam herausstellen. Mit der Abfindung „erkauft“ der Arbeitgeber sich deshalb Ihr Einverständnis mit der Kündigung.

Aber der Reihe nach: Auch wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben, ist die Zahlung einer Abfindung für den Arbeitgeber oft trotzdem sinnvoll. Eine fristlose Kündigung setzt nämlich einen wichtigen Grund voraus und kommt deshalb nur als letztes Mittel in Betracht. Erfüllt der Arbeitgeber diese strengen Anforderungen nicht, ist die Kündigung rechtswidrig und kann gerichtlich durch den Arbeitnehmer angegriffen werden.

Dies hat für den Arbeitgeber zahlreiche Nachteile:

  • Er muss einen langwierigen und kostspieligen Prozess hinnehmen.
  • Bei einer unwirksamen Kündigung kann der Arbeitgeber Ihre Stelle nicht anderweitig besetzen, weil er Sie vielleicht weiter beschäftigen muss. Das erschwert die Planung erheblich.
  • Nach einem verlorenen Gerichtsprozess muss der Arbeitgeber Sie für die gesamte Verfahrensdauer nachbezahlen. In aller Regel werden Sie nach der fristlosen Kündigung aber nicht weitergearbeitet haben, sodass der Arbeitgeber „Lehrgeld“ in beträchtlicher Höhe zahlt. Ein Kündigungsschutzverfahren dauert oft einige Monate, in einigen Fällen sogar länger als ein Jahr.

4. 3 Wege zur Abfindung nach fristloser Kündigung

Der Arbeitgeber steht nach einer fristlosen Kündigung also erheblich unter Druck. Um davon im Sinne einer attraktiven Abfindung zu profitieren, gibt es insbesondere diese drei Möglichkeiten:

  1. Abwicklungsvertrag: Sie können mit dem Arbeitgeber einen Abwicklungsvertrag vereinbaren. Darin verzichten Sie auf eine Klage und akzeptieren so die Kündigung. Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung, deren Höhe Sie aushandeln.
    Außerdem können Anschlussfragen wie die Bezahlung offenen Resturlaubs sowie das Arbeitszeugnis geregelt werden. Gerade letzteres kann nach einer fristlosen Kündigung großen Wert haben.
    Tipp: Vereinbaren Sie als Ausstiegsdatum das Monatsende. So sieht man nicht schon am „schiefen“ Kündigungsdatum, dass Sie fristlos entlassen wurden.
  2. Vergleich vor Gericht: Sofern der Arbeitgeber keine Abfindung anbietet, können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. Der Arbeitgeber wird dann oft im Kündigungsschutzverfahren einem Vergleich zustimmen, um sein Risiko zu verringern.
    Der Inhalt des gerichtlichen Vergleiches entspricht ungefähr dem Abwicklungsvertrag. Der größte Unterschied ist, dass Sie nicht auf eine künftige Klage verzichten, sondern Ihre bereits erhobene Klage zurücknehmen. Auch dafür zahlt der Arbeitgeber dann grundsätzlich eine Abfindung.
  3. Auflösungsantrag: Weniger oft können Sie oder der Arbeitgeber trotz unwirksamer Kündigung beim Arbeitsgericht einen Auflösungsantrag stellen, wenn ein Auflösungsgrund besteht. Dies ist der Fall, wenn Ihr Vertrauensverhältnis so beschädigt ist, dass einer der Parteien die Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist. Große Bedeutung hat dafür etwa das Verhalten während des Prozesses. Das Gericht bestimmt dann selbst eine Abfindung.

5. Wie hoch ist die Abfindung nach einer fristlosen Kündigung?

Die Höhe der Abfindung nach einer fristlosen Kündigung lässt sich nicht pauschal bestimmen, denn sie hängt in aller Regel von Verhandlungen ab. Jedoch gibt es Anhaltspunkte, an denen man sich orientieren kann:

Als grobe Faustregel gilt, dass 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr eine „übliche“ Abfindung darstellen sollen.

Die Formel ist jedoch nicht garantiert, sondern bietet nur eine Orientierung. Letztendlich haben die beiden folgenden Faktoren meist den größten Einfluss auf die Höhe der Abfindung nach einer fristlosen Kündigung:

Wie wahrscheinlich ist es, dass das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt?

Je schlechter der Arbeitgeber seine Kündigung begründen kann, desto bessere Aussichten haben Sie auf eine attraktive Abfindung. Ist die fristlose Kündigung hingegen eindeutig wirksam, wird der Arbeitgeber nicht einmal zu einer kleinen Abfindung bereit sein. Sie sollten in solchen Fällen grundsätzlich auch nicht klagen.

Wie lange dauert der Prozess bereits?

Je länger das Verfahren dauert, desto riskanter wird es für den Arbeitgeber. Schließlich häufen sich immer mehr Monatsgehälter an, die er Ihnen nachzahlen muss, wenn Sie den Prozess gewinnen. Eine Einigung mit Abfindung ist für den Arbeitgeber dann oft attraktiver.

Beispiel: Sie werden am 13.2. fristlos entlassen und erheben sogleich Klage gegen die Kündigung. Der Kammertermin vor Gericht findet bei den meisten Arbeitsgerichten erst einige Monate später statt; in unserem Beispiel ist es der 15.6. Wenn das Gericht die Kündigung nun für unwirksam erklärt, muss der Arbeitgeber Sie bereits für vier Monate nachbezahlen. Wenn der Arbeitgeber in Berufung geht, verlängert sich der Zeitraum nochmals um viele Monate.

6. Was tun für eine Abfindung nach fristloser Kündigung?

Um nach einer fristlosen Kündigung eine Abfindung zu erhalten, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Denn die Klagefrist beträgt lediglich drei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich gerichtlich im Wege der Kündigungsschutzklage zu wehren. Somit entfällt Ihr Druckmittel gegen den Arbeitgeber und eine Abfindung ist aussichtslos.

Ihr Anwalt kann beurteilen, ob Sie Chancen auf eine Abfindung haben und wenn ja, welche Höhe realistisch ist.

Wichtiger Tipp: Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht, dass Sie die Kündigung unter Umständen akzeptieren würden, wenn Sie eine Abfindung erhalten. Machen Sie ihm vielmehr bewusst, dass Sie die fristlose Kündigung als unwirksam ansehen und Sie an einer Weiterbeschäftigung im Unternehmen festhalten. Nur so sieht der Arbeitgeber sich dem Risiko ausgesetzt, dass Sie den Kündigungsschutzprozess bis zum Ende führen möchten und er schlussendlich verliert.

7. Fazit

  • Durch eine fristlose Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.
  • Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht zwar grundsätzlich nicht, trotzdem enden viele fristlose Kündigungen des Arbeitgebers mit einer Abfindung.
  • Eine Abfindung kann insbesondere durch einen Abwicklungsvertrag, einen Vergleich vor Gericht oder einen Auflösungsantrag erreicht werden.
  • Als Faustregel für die Höhe der Abfindung gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Der Betrag kann aber auch weit darüber liegen.
  • Wenn Sie fristlos gekündigt wurden, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. In vielen Fällen lohnt es sich, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage zu erheben.