Erwerbsobliegenheit beim (Kindes-) Unterhalt
Gerade beim Kindesunterhalt gibt es häufig Streit darüber, wie viel der Verpflichtete leisten kann oder leisten müsste. Hier greift die sogenannte Erwerbsobliegenheit: Sie legt fest, wie stark Unterhaltspflichtige ihre Arbeitskraft einsetzen und sich um Arbeit bemühen müssen.