Bitte vergessen Sie nicht, dass der Antrag auf Elternzeit bis spätestens sieben bzw. 13 Wochen* vor Beginn der geplanten Elternzeit beim Arbeitgeber eingegangen sein muss.

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Anschrift Arbeitgeber
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[Ihr Ort], [Datum]

Betreff: Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber],

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches – Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen 7/13-Wochen-Frist* werde ich die Elternzeit am [Datum – sieben bzw. 13 Wochen in der Zukunft liegend] beginnen.

Nach einer [z.B.12 ]-monatigen Auszeit** stehe ich Ihnen ab dem [Datum Elternzeit-Ende] wieder voll zur Verfügung.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

— Unterschrift –

[Ihr Name]

Antrag auf Elternzeit – Musterschreiben an den Arbeitgeber
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* Innerhalb der ersten drei Lebensjahre beträgt die Frist 7 Wochen. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes müssen Sie die Elternzeit 13 Wochen im Voraus beantragen, wenn ihr Kind nach dem 01.07.2015 geboren wurde. Ansonsten beträgt die Frist weiterhin sieben Wochen.
** Für die Länge der Elternzeit gelten gesetzliche Vorgaben: Insgesamt stehen 36 Monate Elternzeit pro Elternteil zur Verfügung. Diese können komplett vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden können. Beim Antrag von Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr müssen Sie aber verbindlich festlegen, in welchem Umfang Sie in den nächsten zwei Jahren Elternzeit beanspruchen wollen. Eine Verlängerung ist anschließend nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Für die Zeit nach dem dritten Geburtstag ist zu unterscheiden:

  • Eltern von Kindern, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden, können bei Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. Insgesamt stehen Ihnen zwei Zeitabschnitte für die Elternzeit zur Verfügung.
  • Bei Kindern, die nach dem 01.07.2015 geboren wurden, können sogar bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Hier ist eine Aufteilung der Elternzeit auf bis zu drei Abschnitte möglich.