Der Auflösungsantrag von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Klagt der Arbeitnehmer erfolgreich gegen seine Kündigung, muss er in aller Regel weiterbeschäftigt werden. In manchen Fällen ist ihm oder dem Arbeitgeber die Fortsetzung aber unzumutbar. Dann kommt ein sog. Auflösungsantrag in Betracht.
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