1. Wie viel bleibt trotz Kindesunterhalt?
  2. Selbstbehalt vs. Bedarfskontrollbetrag
  3. Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  4. Wie setzt sich der Selbstbehalt zusammen?
  5. Warum braucht man einen Selbstbehalt?
  6. Kindesunterhalt geht vor
  7. Was ist zumutbar?
  8. So kann sich der Selbstbehalt verringern
  9. So kann sich der Selbstbehalt erhöhen
  10. Fazit
  11. Video

1. Selbstbehalt: Wie viel bleibt trotz Kindesunterhalt?

Unterhaltsregelungen werden in erster Linie im Sinne des zu versorgenden Kindes getroffen und orientieren sich am Einkommen der Eltern. Diese haben die Pflicht, die Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Versorgung ihrer Kinder aufzuwenden. Doch muss das Einkommen eines Unterhaltspflichtigen bis zum letzten Cent in den Unterhalt fließen? Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag, der dem zur Zahlung verpflichteten Elternteil monatlich für den eigenen Bedarf bleiben muss. Diesen Betrag zur Existenzsicherung nennt man Selbstbehalt.

Nach einer Scheidung kommt es oft dazu, dass ein Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist. Der besser verdienende muss den geringer verdienenden Partner und besonders die gemeinsamen Kinder nach der Trennung weiterhin finanziell versorgen. Gerade wenn mehrere Kinder unterstützt werden müssen, kann der Unterhalt einen erheblichen Teil des Einkommens ausmachen.


2. Selbstbehalt vs. Bedarfskontrollbetrag

Auf der einen Seite steht der zentrale Wunsch aller Eltern, ihre Kinder bestmöglich zu versorgen. Soweit der moralische Aspekt. Andererseits wirkt sich eine monatliche Unterhaltszahlung in vielen Fällen stark auf die finanzielle Situation aus. Die zu leistenden monatlichen Beträge werden auf Grundlage des Nettoeinkommens des Zahlungspflichtigen errechnet. Die aktuellen Richtwerte zur Unterhaltszahlung findet man in der Düsseldorfer Tabelle. Neben dem reinen Selbstbehalt lässt sich hier der sogenannte Bedarfskontrollbetrag ablesen, der bei höherem Einkommen – also ab der zweiten Einkommensgruppe – greift. Dieser Betrag ist nicht zu verwechseln mit dem Selbstbehalt. Er dient der ausgewogenen Verteilung des Einkommens auf die Elternteile und ihre gemeinsamen Kinder und bildet nicht das Existenzminimum ab.

Der sogenannte Selbstbehalt (auch Eigenbedarf genannt) legt dagegen pauschal fest, wie viel Geld dem Unterhaltszahlenden in jedem Fall zur Deckung der eigenen Bedürfnisse erhalten bleiben muss.

Nur die Einkünfte über diesem Selbstbehalt müssen also in den Unterhalt fließen.

3. Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Mit dem Selbstbehalt sollen die grundlegenden Bedürfnisse des Unterhaltspflichtigen abgedeckt werden können. Würde man Betroffene nach der individuellen Einschätzung ihres Existenzminimums fragen, fielen die Antworten sicher höchst unterschiedlich aus. Daher wurden gesetzliche Richtlinien festgelegt und mit den Jahren immer wieder an die Lebensrealität und die Lebensumstände Unterhaltspflichtiger angepasst.

Bei der Höhe des Selbstbehalts werden verschiedene Konstellationen berücksichtigt:

  • So gibt es den  “Selbstbehalt für Erwerbstätige, die minderjährige Kinder haben”.
  • Volljährige unverheiratete Kinder unter 21 Jahre, die noch bei den Eltern leben und sich in der Schulausbildung befinden, werden bei der Unterhaltsberechnung Minderjährigen gleichgestellt. Sie gelten als „privilegierte Volljährige“.
  • Bei anderen volljährigen Kindern steigt der Selbstbehalt um einige Hundert Euro pro Monat an – dieser wird als „großer“ oder „angemessener Selbstbehalt“ bezeichnet.
  • Ist der Unterhaltszahler arbeitslos, ist der Selbstbehalt niedriger. Hier spricht man auch vom „kleinen Selbstbehalt“.

Die genauen Zahlen zu den aktuellen Beträgen des Selbstbehalts finden Sie hier:

4. Wie setzt sich der Selbstbehalt zusammen?

Der Selbstbehalt berücksichtigt die grundlegenden Lebenshaltungskosten. Daher ist es auch notwendig, die Sätze über die Jahre in angemessenen Abständen der Lebensrealität anzupassen.

Basis ist ein Regelbedarf, also ein Betrag, den jeder für die Gestaltung seines Alltags benötigt. Der zweite große Faktor sind die Mietkosten. Zudem fließen noch Kosten für Versicherungen ein und für Erwerbstätige ein Freibetrag.

Im Einzelfall muss natürlich immer abgewogen werden, inwiefern diese pauschalen Beträge angemessen sind. Gerade die Wohnungsmiete kann von Region zu Region stark variieren. Nicht vermeidbare Wohnkosten können den Selbstbehalt entsprechend vergrößern.


5. Warum braucht man einen Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll. Einerseits vermeidet er, dass Unterhaltszahlungen den Ex-Partner in den finanziellen Ruin treiben. Auch dem Elternteil, das vom Unterhalt profitieren soll, wäre damit nicht geholfen. Es wird vermieden, dass der Staat im Anschluss für die Zahlungen einspringen muss. Der Selbstbehalt wird dabei gleichzeitig als ein Mittel zur Motivation des Unterhaltspflichtigen angesehen. Seine Erwerbsleistungen sollen sich auch für ihn persönlich lohnen. Der Selbstbehalt soll einen angemessenen Lebensstandard sichern und dazu animieren, aus eigener Kraft ein für sich und die Unterhaltsempfänger ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften.


6. Kindesunterhalt geht vor

Unterhaltszahlungen können unterschiedlichen Personen zugutekommen. Unterhalt kann für Kinder, Ehepartner und auch die eigenen Eltern anfallen. Die Verpflichtung eines Elternteils gegenüber seinen minderjährigen Kindern ist dabei in der Rangfolge aber am höchsten einzuschätzen. Beim Kindesunterhalt ist der Selbstbehalt daher am geringsten. Anders als z.B. der Ex-Partner sind minderjährige Kinder nicht in der Lage, für sich selbst aufzukommen und werden daher beim Unterhalt bevorzugt. Ist das Kind volljährig und wohnt nicht mehr bei den Eltern, oder ist nicht mehr in der Ausbildung, ist der Selbstbehalt höher. Das Kind muss nicht mehr im gleichen Maße unterstützt werden und kann auch selbst zumindest für Teile seines Unterhalts aufkommen.

Es gilt immer: Erst wenn der Kindesunterhalt geleistet ist, kommen andere Berechtigte finanziell zum Zuge.

7. Was ist zumutbar?

Der Gesetzgeber hält auch besondere Anstrengungen des Unterhaltspflichtigen für zumutbar. Dieser kann rechtlich verpflichtet werden, zu arbeiten oder mehr zu verdienen. Für ein ausreichendes Einkommen muss gesorgt werden. So müssen Unterhaltszahler beispielsweise einen Nebenjob annehmen oder Überstunden leisten, um dem Unterhalt für ihr Kind im vollem Umfang nachgehen zu können. Auch die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen wird verlangt, wenn sich dadurch anschließend ein höheres Gehalt erzielen lässt.

Fehlen entsprechende zumutbare Bemühungen, kann den Zahlungen auch ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden. Die Frage ist dann also, was der Unterhaltspflichtige theoretisch verdienen könnte. Dieser fiktiv errechnete Betrag liegt dann der Unterhaltshöhe zugrunde und kann auch zwangsvollstreckt werden, sollte der Zahlungspflichtige Vermögen besitzen.


8. So kann sich der Selbstbehalt verringern

Durch veränderte Lebensumstände kann es auch zu einer Kürzung des Selbstbehalts kommen. Der Selbstbehalt errechnet sich aus Aufwendungen, z.B. für die Miete, die ein alleinlebender Elternteil aufbringen muss. Zieht der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammen, verringern sich meist auch die Kosten für Miete und Lebenshaltung. Dementsprechend kann der Selbstbehalt um bis zu 25% verringert werden, d.h. ein deutlich größerer Teil des Einkommens muss für den Unterhalt verwendet werden.

Ähnliches gilt für eine neue Ehe. Verdient der neue Ehepartner, geht man davon aus, dass umso mehr des Einkommens des Unterhaltspflichtigen für dessen Zahlungen frei wird. Eine neue Bedarfsgemeinschaft entsteht. Der Ehepartner versorgt also quasi den Unterhaltszahler mit. Das kann sogar dazu führen, dass der Selbstbehalt völlig gestrichen wird. Damit fließt das gesamte Einkommen in den Unterhalt.


9. So kann sich der Selbstbehalt erhöhen

Höhere Mietkosten

Da Mietzahlungen einen großen Teil des Selbstbehalts ausmachen, kann dieser Faktor auch in seltenen Fällen dazu führen, dass der Selbstbehalt steigt. Sind für einen Unterhaltspflichtigen höhere Mietkosten nicht vermeidbar, können diese auf den Selbstbehalt angerechnet werden und ihn erhöhen.

Leistungsfähige Großeltern

Der BGH hat entschieden, dass der Barunterhaltspflichtige auch dann Anspruch auf den großen Selbstbehalt haben kann, wenn leistungsfähige Großeltern zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 27.10.2021, Az. XII ZB 123/21).

Im zu entscheidenden Fall verfügten die Eltern des unterhaltspflichtigen Vaters über ein Einkommen in Höhe von 3.500 und 2.300 Euro, sodass sie tatsächlich leistungsfähig und als Verwandte in gerader Linie ihren Enkeln auch zum Unterhalt verpflichtet sind. Der BGH merkte jedoch an, dass es sich in diesem Fall um eine Ausnahme handelt. Nichtsdestotrotz konnte der Vater erfolgreich auf einen höheren Selbstbehalt bestehen.

Die Großeltern wurden wegen einer Gesetzeslücke auch nicht zur Kasse gebeten: Die Unterhaltsvorschusskasse hatte Unterhaltsvorschuss geleistet und konnte die Leistungen nicht von den Großeltern ersetzt verlangen – das Gesetz enthält keine Anspruchsgrundlage der Unterhaltsvorschusskasse gegen Großeltern.

Wichtig: Die hier genannten Beträge zum Selbstbehalt sind lediglich gesetzliche Richtlinien. Im Einzelfall zählt immer das individuelle Urteil des Gerichts.

10. Fazit

  • Der Selbstbehalt ist ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag zur Existenzsicherung des Unterhaltszahlers. Er setzt sich aus einem Regelbedarf sowie dem Bedarf für Mietkosten und Versicherungen zusammen. Erwerbstätigen steht zudem ein Freibetrag zu.
  • Der Bedarfskontrollbetrag dient der gleichmäßigen Verteilung des Einkommens. Er darf nicht mit dem Selbstbehalt verwechselt werden.
  • Die Höhe des Selbstbehalts hängt von der jeweiligen Konstellation ab: Arbeitslose Unterhaltszahler mit minderjährigen Kindern haben den geringsten Selbstbehalt, während Erwerbstätige einen höheren Selbstbehalt haben. Der höchste Betrag bleibt dem Unterhaltspflichtigen beim Unterhalt gegenüber volljährigen Kindern.
  • Die konkreten Zahlen finden sich in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.
  • Unterhaltspflichtige können rechtlich verpflichtet werden, zu arbeiten oder sich beruflich zu verändern, um mehr als ihren Selbstbehalt zu verdienen.
  • Der Selbstbehalt kann unter Umständen verringert werden, z.B. wenn der Unterhaltspflichtige heiratet oder mit einem neuen Partner zusammenzieht.
  • Eine Erhöhung des Selbstbehalts kommt etwa in Frage, wenn der Unterhaltszahler erhöhte Mietkosten hat und sich dies nicht vermeiden lässt.

11. Video