1. Aktuelle Lage bei Ford
Ford plant den Abbau von ca. 5.000 Arbeitsplätzen in Deutschland – besonders betroffen von der Stellenstreichung: Die Ford-Mitarbeiter in Köln.
Für den geplanten Stellenabbau setzt Ford derzeit auf Aufhebungsverträge. Aufhebungsverträge führen zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen. So will Ford Kündigungen und damit einhergehende langwierige Kündigungsschutzprozesse mit ungewissem Ausgang vermeiden. Die sind nicht nur zeitintensiver, sondern oftmals auch kostenintensiver für das Unternehmen.
Die Unterzeichnung eines solchen Aufhebungsvertrages bzw. die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird Mitarbeitern mit – auf den ersten Blick – hohen Abfindungen schmackhaft gemacht. Die Abfindungssumme liegt Medien zufolge bei mind. 30.000 EUR. Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit soll es einen individuellen Aufschlag geben. Gerade für ältere (über 60 Jahre) und jüngere (unter 50 Jahre) Mitarbeiter bei Ford fallen die individuellen Zusatzbeträge aber – nach Information der Medien – nicht sonderlich hoch aus. Die Begründung: Die älteren Mitarbeiter haben weniger Jahre bis zur Rente zu überbrücken und wer unter 50 Jahren ist, findet schon einen neuen Job.
Aufhebungsverträge mit Abfindungen können im ersten Moment verlockend klingen, aber tückische Folgen haben: Ein Aufhebungsvertrag kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden und eventuell zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen. Ihnen drohen weitreichende finanzielle Schäden.
2. Was sollten betroffene Arbeitnehmer von Ford jetzt tun?
Wegen der kaum möglichen Rückabwicklung eines erstmal unterschriebenen Aufhebungsvertrags ist vor Unterzeichnung dringend der Rat eines Spezialisten gefragt.
Handeln Sie nicht voreilig und unterschreiben Sie niemals aus Druck oder Ungewissheit bzgl. Ihrer Zukunft.
Wenn Ihnen kurzfristig ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, sollten Sie sich Bedenkzeit erbeten und den Vertrag zur Prüfung an einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterreichen. In keinem Fall sollte der Aufhebungsvertrag sofort unterschrieben werden. Lassen Sie sich nicht durch die Androhung einer Kündigung oder sich zunehmend verringernde Abfindungszahlungen beunruhigen.
Der Höhe von Abfindungen ist gesetzlich keine Grenze gesetzt. Sie bemisst sich normalerweise nach dem Alter des Arbeitnehmers und dessen Betriebszugehörigkeit. Durch eine kompetente anwaltliche Vertretung können Sie verhindern, dass Ihnen zu geringe Abfindungen angeboten werden. Wir helfen Ihnen, das Beste aus der sicher äußerst unschönen Situation herauszuholen. Denn die erreichbare Summe der Abfindungszahlung hängt vor allem vom Verhandlungsgeschick ab.
Nur durch kompetente anwaltliche Vertretung können maximale Abfindungssummen erzielt werden.
Wir haben Verständnis für Ihre schwierige Situation und nehmen uns die erforderliche Zeit, um Ihre Sorgen anzuhören und Ihre Vorstellungen juristisch aufzuarbeiten. Jeder Fall ist anders, deshalb beraten wir auch jeden Mandanten individuell. Dabei überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, welches Vorgehen Ihren persönlichen Bedürfnissen am besten gerecht wird.
3. Was wir für Sie tun können
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind im Verhandlungsgeschick geschult, erfahren, seit Jahren spezialisiert und vor allem überaus effizient! Zielorientiert und durchsetzungsstark werden wir nach einer Prüfung Ihrer Situation den Arbeitgeber zu einer maximalen Zahlung bewegen.
Für eine Beratung stehen wir ihnen in unseren Büros am Zülpicher Platz sowie in Köln-Rodenkirchen jederzeit – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten – zur Verfügung. Akute Gegebenheiten erfordern schnelles Handeln, deswegen bekommen Sie bei uns auch kurzfristig Termine.