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Kindesunterhalt


Kindesunterhalt

Kindesunterhalt steht allen bedürftigen minderjährigen Kindern und unterhaltsberechtigten Volljährigen zu. Zur Leistung sind die Eltern verpflichtet, soweit sie genug anrechenbares Einkommen haben. Die genaue Höhe des Unterhalts wird in regelmäßigem Abstand durch die Rechtsprechung in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ festgelegt.
Meist wird Kindesunterhalt für Minderjährige geleistet. Das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ist verpflichtet, ihm Naturalunterhalt in Form von Nahrung, Unterkunft und Mitteln zur Persönlichkeitsausformung zu gewähren. Der nicht betreuende Unterhaltspflichtige leistet grundsätzlich Barunterhalt, also Geld. Für Volljährige hingegen wird Unterhalt regelmäßig nur dann fällig, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden und bedürftig sind. Das gilt insbesondere für das Studium.

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