Mehrbedarf und Sonderbedarf beim Kindesunterhalt: Wer zahlt Extrakosten?
Grundsätzlich bildet die Düsseldorfer Tabelle die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts. Ein darüber hinausgehender Mehrbedarf und/oder Sonderbedarf muss gesondert geltend gemacht werden.
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