Freistellung nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Eine Freistellung nach einer ordentlichen Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag ist oft für beide Seiten sinnvoll: Der Arbeitgeber schützt Geschäftsinterna und den Betriebsfrieden, der Arbeitnehmer erhält bezahlte Freizeit, die er entweder zur Stellensuche oder für einen Urlaub nutzen kann. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.
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