1. Was ist Krankengeld und wer zahlt es?
  2. Was sind die Voraussetzungen für das Krankengeld?
  3. Krankengeld auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses?
  4. Anspruch auf Krankengeld nach einer Kündigung?
  5. Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
  6. Wirkt sich eine Abfindung auf die Höhe des Krankengelds aus?
  7. Fazit

1. Was ist Krankengeld und wer zahlt es?

Krankengeld wird von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers insbesondere dann gezahlt, wenn dieser länger als sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.

In den ersten sechs Wochen (42 Kalendertage) der Arbeitsunfähigkeit wird die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber übernommen. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt. In dieser Zeit besteht zwar schon ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse, dieser ruht allerdings für den Zeitraum der vorrangigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Nach Ablauf der sechs Wochen erlischt die Zahlungsverpflichtung für den Arbeitgeber. Der erkrankte Arbeitnehmer muss jedoch keinen kompletten Einkommensausfall befürchten, da ab diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse auflebt und diese die Zahlung des Krankengeldes übernimmt.

Die Höhe des Krankengeldes liegt bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber bei 90 Prozent des Nettolohns. Nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber müssen sich gesetzlich versicherte Arbeitnehmer also in jedem Fall auf Einkommenseinbußen einstellen.

2. Was sind die Voraussetzungen für das Krankengeld

Wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld ist, dass der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet.

Der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf Krankengeld entsteht, ist von der Art der ärztlichen Behandlung abhängig (§ 46 des Fünften Sozialgesetzbuchs – SGB V). Demnach entsteht der Anspruch bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus noch am selben Tag, im Falle einer ambulanten Behandlung dagegen erst am Tag, der auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.


3. Krankengeld auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses?

Ob die Krankenkasse auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Krankengeld zahlen muss, hängt maßgeblich von dem Zeitpunkt ab, an dem die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers festgestellt wird:

Beginn der Arbeitsunfähigkeit im laufenden Arbeitsverhältnis

Beispiel 1: Dem Arbeitnehmer A wird am 04. November 2024 aufgrund eines schweren Rückenleidens Arbeitsunfähigkeit bis zum 04. Februar 2025 von seinem Hausarzt bescheinigt. Sein Arbeitsverhältnis endet jedoch bereits am 31. Januar 2025.

In diesem Fall wäre der Anspruch auf Krankengeld einen Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, also am 05. November, entstanden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich A noch in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Bis zum Ende der Anstellung zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, während der Anspruch auf Krankengeld ruht. Nach Ablauf der 42 Kalendertage und somit auch für den Zeitraum vom 01. bis zum 04. Februar erhält der A dagegen Krankengeld von seiner Krankenkasse.

Entscheidend ist alleine, dass der Arbeitnehmer am Tag der Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld versicherungspflichtig beschäftigt war.

Ende des Arbeitsvertrages vor Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung

Endet ein Arbeitsverhältnis bevor die sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit vollständig ausgeschöpft sind, muss der Arbeitgeber keine weiteren Zahlungen über das Vertragsende hinaus leisten. Nach Beendigung des Vertrages erhält der Arbeitnehmer stattdessen Krankengeld.

Beispiel 2: Der Arbeitnehmer A wird zwei Wochen vor dem Ende seines Arbeitsverhältnisses krank. Für diese zwei Wochen wird sein Lohn in voller Höhe vom Arbeitgeber fortgezahlt. Anschließend erhält er das niedrigere Krankengeld.

Krankschreibung am letzten Arbeitstag

Besonders streitig waren in der Vergangenheit Fälle, in denen die Bescheinigung des Arbeitnehmers über die Arbeitsunfähigkeit erst am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses eingereicht wurde.

Beispiel 3: Der Arbeitnehmer A beendet sein Arbeitsverhältnis zum 31. Januar 2025. An diesem Tag stellt sein Hausarzt allerdings eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines schweren Rückenleidens bei ihm fest. Sein Anspruch auf Krankengeld entsteht folglich am darauffolgenden Tag, also dem 01. Februar 2025.

In diesem Fall ist das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis bereits beendet, wenn der Anspruch auf Krankengeld entsteht. Das Bundessozialgericht (BSG) lässt hier allerdings gelten, dass der Anspruch auf Krankengeld bestehen bleibt, sofern er sich nahtlos an das Arbeitsverhältnis anschließt (BSG, Urteil vom 10.05.2012, Az. B 1 KR 19/11 R). Es darf also keine Lücke zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Beginn des Krankengeldes geben, die nicht durch eine Krankschreibung abgedeckt ist.

Der Arbeitnehmer bleibt trotz des beendeten Arbeitsvertrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn der Anspruch auf Krankengeld entsteht bereits ab dem ersten Krankheitstag, ruht aber während der Zahlung des Arbeitgebers.

Arbeitsunfähigkeit nach Ende des Arbeitsvertrages

Wird die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt festgestellt, zu dem das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, kann ein sogenannter nachgehender Anspruch auf Krankengeld für den Arbeitnehmer bestehen. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer auch nach dem Ende der Versicherungspflicht noch Krankengeld erhalten kann.

Das gilt allerdings für maximal einen Monat nach Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit voraussichtlich wieder eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Die Krankenkasse prüft, ob eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für eine neue Anstellung besteht.

4. Anspruch auf Krankengeld nach einer Kündigung

Auch bei einer Kündigung gelten grundsätzlich die bereits erläuterten Regeln. Das bedeutet, dass der erkrankte Arbeitnehmer trotz Kündigung zunächst weiterhin Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch seinen Arbeitgeber erhält. Diese endet nach sechs Wochen oder mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach besteht – sofern weiter eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt – Anspruch auf Krankengeld trotz Kündigung. Die Höhe des Krankengeldes bleibt dabei unverändert, da es auf Grundlage des vorherigen Einkommens berechnet wird.

Wie lange wird Krankengeld nach einer Kündigung gezahlt? Grundsätzlich wird Krankengeld bis zu 78 Wochen (einschließlich des Zeitraums der Entgeltfortzahlung) innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt, sofern die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.
Insbesondere schützt der Bezug von Krankengeld den Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung.

Folgende Besonderheiten sind jedoch zu beachten:

Kündigung durch den Arbeitgeber

  • Reicht der Arbeitnehmer eine „passgenaue“ Krankschreibung für den Zeitraum ab Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ein, kann der Arbeitgeber mit sehr guten Chancen die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit angreifen und die Lohnfortzahlung verweigern (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21)

Für die Zahlung des Krankengelds kommt es dann darauf an, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich bestand: Bestätigt die Krankenkasse die berechtigten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld.

Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer

Kündigt der Arbeitnehmer bei Krankheit selbst, ohne triftige Gründe dafür zu haben, kann der Anspruch auf Krankengeld infolge der Verhängung einer Sperrzeit ruhen (§ 49 Abs. 1 Nr. 3b SGB V). Eine Sperrzeit tritt insbesondere dann ein, wenn der Arbeitnehmer für das Ende des Arbeitsverhältnisses durch eigene Kündigung selbst verantwortlich ist, aber auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. In diesem Fall hat er für die Dauer von bis zu 12 Wochen weder Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld noch auf Krankengeld.

Eine Sperrzeit wird nicht verhängt, wenn der Arbeitnehmer wichtige Gründe für seine Kündigung vorweisen kann. Dazu zählen u. a.:

  • Sexuelle Belästigung
  • Mobbing
  • Gesundheitliche Gründe

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5. Krankengeld bei Arbeitslosigkeit

Bezieht der beschäftigungslose Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld, hat er bei einer Arbeitsunfähigkeit ähnliche Pflichten wie ein Beschäftigter: Er muss innerhalb von drei Tagen eine Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit bei der Agentur für Arbeit vorlegen und erhält dann bis zu sechs Wochen weiter Leistungen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, übernimmt die zuständige Krankenversicherung die Zahlung von Krankengeld.

Die Höhe des Krankengeldes entspricht der des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes. Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankengeld ist, dass die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, an dem der Arbeitnehmer rechtmäßig Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen hat.

Praxistipp: Sobald Krankengeld gezahlt wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld, da der Anspruch in dieser Zeit ruht. Das Krankengeld wirkt sich dabei nicht auf einen späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld aus. Möchte der Arbeitnehmer nach Ende seiner Arbeitsunfähigkeit weiter Arbeitslosengeld erhalten, muss er dies erneut bei der Agentur für Arbeit beantragen.

6. Wirkt sich eine Abfindung auf die Höhe des Krankengeldes aus?

Wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann, wird häufig ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit ins Spiel gebracht und eine Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten.

Solange es sich dabei um eine echte Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes handelt, wirkt sich eine solche Zahlung nicht auf das Krankengeld aus. Unechte Abfindungen hingegen – also solche Zahlungen, die z. B. noch offenes Gehalt oder Überstunden abdecken sollen – werden auf das Krankengeld angerechnet.

7. Fazit

  • Krankengeld wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.
  • Entscheidend für die Zahlung von Krankengeld ist, dass der Arbeitnehmer bei Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld versicherungspflichtig beschäftigt ist.
  • Die Höhe des Krankengelds beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettolohns.
  • Zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Beginn des Krankengeldes darf keine Lücke ohne Krankschreibung entstehen.
  • Auch nach einer Kündigung kann Krankengeld bezogen werden. Eine Eigenkündigung kann jedoch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben und den Anspruch auf Krankengeld ruhen lassen.
  • Arbeitslose können zwar Krankengeld erhalten, ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht jedoch in dieser Zeit. Wer nach der Genesung wieder Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss dies bei der Agentur für Arbeit erneut beantragen.
  • Echte Abfindungen wirken sich nicht auf das Krankengeld aus.