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Kindesunterhalt


Kindesunterhalt

Kindesunterhalt steht allen bedürftigen minderjährigen Kindern und unterhaltsberechtigten Volljährigen zu. Zur Leistung sind die Eltern verpflichtet, soweit sie genug anrechenbares Einkommen haben. Die genaue Höhe des Unterhalts wird in regelmäßigem Abstand durch die Rechtsprechung in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ festgelegt.
Meist wird Kindesunterhalt für Minderjährige geleistet. Das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ist verpflichtet, ihm Naturalunterhalt in Form von Nahrung, Unterkunft und Mitteln zur Persönlichkeitsausformung zu gewähren. Der nicht betreuende Unterhaltspflichtige leistet grundsätzlich Barunterhalt, also Geld. Für Volljährige hingegen wird Unterhalt regelmäßig nur dann fällig, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden und bedürftig sind. Das gilt insbesondere für das Studium.

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Unterhaltspflicht bei künstlicher Befruchtung mit Samenspende

Immer mehr Paare, alleinstehende Frauen oder gleichgeschlechtliche Partner entscheiden sich für eine künstliche Befruchtung, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Wird dabei eine Samenspende genutzt, stellen sich wichtige rechtliche Fragen: Wer gilt rechtlich als Vater und wer ist unterhaltspflichtig?

Unterhaltsvorschuss: Was tun, wenn kein Unterhalt gezahlt wird?

Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder sehr unregelmäßig Unterhalt? In diesem Fall können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser ist völlig unabhängig von Ihrem eigenen Einkommen. Was sich dahinter verbirgt und in welchem Fall, in welcher Höhe und Dauer Sie Anspruch darauf haben, erklären wir Ihnen hier.

So fordern Sie rückwirkend Unterhalt ein

Wir erläutern, wie Sie als getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner rückwirkend Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt verlangen können.

(Nachehelicher) Unterhalt und Erwerbs-/Arbeits­losigkeit

Wer nach der Scheidung arbeitslos ist, kann unter Umständen Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit vom Ex-Partner verlangen. In anderen Fällen wird der unterhaltspflichtige Partner arbeitslos. Dann stellt sich die Frage, ob er weiterhin Unterhalt zahlen muss.